Für heute wird das vermutlich mehr als 6000 Euro teure Fehlurteil des AG Hamburg im sogenannten Free Wallpapers Prozeß erwartet.
Ein Jugendlicher hatte von den Webseiten www.freewallpaperbase.com und www.sexydesktop.co.uk heise.de folgend unter anderem von Christina Aguillera und Katie Price, die als “frei” oder “believed to be in the public domain” gekennzeichnet waren, auf seiner bis dahin wenig besuchten privaten Webseite to-you.de verwendet. Die Rechteinhaber fanden die Homepage des Jugendlichen und machten daraufhin Rechtsverfolgungskosten und Lizenzkosten in Höhe von insgesamt etwa 6000 Euro geltend.
Der Jugendliche wollte das nicht zahlen. Die Bulls Pressedienst GmbH und der Münchner Fotograf Bernhard Kühmstedt haben die Kanzlei Pötzl & Kirberg beauftragt, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.
Der Richter hat im Prozeß erkennen lassen, dass er den Anspruch für berechtigt hält und einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem der Jugendliche etwa 6000 Euro inklusive Gerichtskosten hätte zahlen müssen. Den Vergleich haben die Kläger abgelehnt, so dass es heute zu einem Urteil kommen wird, dass den Jugendlichen möglicherweise noch mehr als 6000 Euro kosten wird.
Beim Beschwerdezentrum gibt es eine ausführliche Darstellung des Falles, die auch Namen nicht ausspart.
Sollte der Jugendliche zur Zahlung verurteilt werden, so hätte meine Geschäftsidee, wie ich ein paar Bildchen für 6000 Euro verkaufen kann, aufgrund des richtungsweisenden Urteils beste Erfolgschancen. Das ist nicht mein Deutschland.
Gäbe es nicht nur einen Straftatbestand Rechtsbeugung, sondern auch einen Straftatbestand Rechtsmißbrauch, so würde ich nun Strafanzeige stellen. So kann ich nur meine Genossen Abgeordneten auffordern, darüber nachzudenken, wie sie dafür sorgen wollen, dass solch ein Rechtsmißbrauch in Zukunft zu verhindert wird.
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6000 euro?!
ich kenne etwas die preise die in der regel für pressefotos von zeitungen bezahlt werden. wie kommt ein gericht dazu, für eine private webseite eines jugendlichen mal eben das 50 fache anzunehmen?
@Stefan
In den 6000 Euro, den das Gericht als Vergleich vorgeschlagen hat, stecken auch Abmahngebühren mit drin und es geht auch um mehr als ein Bild.
Aber natürlich stimmt da was ganz grob nicht, wenn ein Schüler, der gutgläubig ein paar - anscheinend eher schlecht verkäufliche - Fotos auf seiner Mini-Webseite veröffentlicht hat, dafür nun mehr Geld bezahlen soll, als wie wenn die Bildzeitung sie gekauft hätte.
Es gibt Standardsätze pro Bild, pro angefangenem Monat, dann spielt es noch eine Rolle, ob es künstlerische Werke oder nur Reporterfotos sind, ob es eine private Homepage ist (nein) oder ein kommerzielles Onlinemagazin (ja, Banner), dann gibt es 100% Aufschlag für unautorisierte Nutzung… und so weiter.
Das Internet wirkt für viele verlockend, sich eine professionell aussehende Seite einzurichten, sogar noch mit Bannerwerbung. Aber auch Jugendliche müssen dann damit rechnen, wie ein kommerzieller Anbieter behandelt zu werden.
Virtuell auf “Chef” machen und nachher den armen kleinen Schüler spielen, der nicht wusste was er tat, das geht einfach nicht.
Es gibt Regeln, Gesetze, geistiges Eigentum… und es gibt die böse Welt der Erwachsenen, und jeder muss selber wissen, ob er da mitspielen will.
Pech.
@hundeblick
Da spricht der Fotograf in Dir. Wie aber soll nun die Justiz oder die Politik gegen das Geschäftsmodell, 6000 Euro von Kunden zu kassieren, die gar keine Kunden sein wollen, vorgehen. Der Schmuh liegt hier vor allem darin, dass die Reichweite beim angenommenen Preis nicht berücksichtigt wird. So kommen absurde Preise pro Betrachter zu stande. Mich würde mal interessieren, wie Du reagieren würdest, wenn Du abgezockt wirst.
Stell Dir mal vor, jemand schickt Dir für die von dir genutzte Blogsoftware eine Rechnung über 5000 Euro. Rede Dich nicht raus, Dein Anbieter hätte Dich von Lizenzkosten freizustellen. Natürlich kannst Du Dich an Deinen Anbieter wenden, wenn Du etwas wieder haben willst. Aber wenn der sich dünn macht, dann bleibst Du eben auf “Deinen Lizenzkosten” sitzen.
Was die Angst vor dem Haifischbecken Internet angeht, so finde ich es bezeichnend, dass Du Dich nicht traust, Deinen Namen unter das zu schreiben, was Du im Internet veröffentlichst. Bist Du auch ein minderjähriger Schüler, der sich mit dem Recht nicht auskennt und deshalb Angst hat, was falsches zu sagen?
Einfach absurd, Dein Kommentar.
1.) Wer kein Kunde sein will sollte die Finger von Ware lassen, die ihm nicht gehört.
2.) Die Reichweite ist egal. Wenn der Bilderdieb seine Seite zu schlecht vermarktet, dann werden deshalb doch nicht die Schadensersatzansprüche geringer.
3.) Ich habe derartige Rechtsstreitigkeiten bisher immer gewonnen. Ich passe halt auf, was ich veröffentliche. Du doch auch, oder?
4.) so ne Rechnung kannste mir gerne Schicken, ich bezahle aber nicht.
5.) Mein Blog “Hundeblick” ist anonym, aber meine anderen Präsenzen im Netz sind es nicht. Die Anonymitätskeule zieht bei mir also nicht.
6. Absurd ist es, wenn Fotografen Models, Make-Up und Studios bezahlen, Reisekosten haben, Kameras kaufen müssen, ihren Agenten 20% abdrücken, woraufhin dann Zeitungen und Webseiten für die Verwendung der Bilder Geld bezahlen, und dann ein kleiner Junge daherkommt und meint, seine pseudoprofessionelle Homepage (mit Partnersuch-Community und Bannerwerbung) bekäme alles umsonst.
Hier geht es schliesslich nicht um “Hallo ich bin der Kevin und das ist meine Lieblingssängerin”.
Aber all das hat mal wieder was mit EIGENTUM zu tun… und damit haben es die Sozis ja nicht so. Die böse Bildagentur hat soo viele Bilder, da kann sie ja mal welche abgeben. Soziale Gerechtigkeit. LOL.
@hundeblick
Der Junge ist eben kein Bilderdieb. Der Ausdruck ist gleich in mehrfacher Hinsicht verkehrt.
Zum einen wurde er hereingelegt. Die Bilder standen als “frei” im Netz. So hereingelegt zu werden, kann jedem passieren. Und dann kommt jemand daher, und sagt, jetzt zahle mal 6.000 Euro, denn der, wo Du die Bilder her hast, der durfte sie Dir gar nicht geben.
Zum anderen sind die Bilder für die Rechteinhaber ja nach wie vor genau so nutzbar wie vorher, es ist also nichts weggekommen. Von daher paßt der Begriff des Diebstahls nicht. Damit, dass die Bilder auf den kostenlosen Downloadseiten standen, waren sie ohnehin unverkäuflich, eine Wertminderung durch die Nutzung auf to-you.de kann schon deshalb nicht aufgetreten sein.
Ein anderes sind Deine Webseiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich etwas finden würde, wo auch Dein Erwerb von Urheberrechten zumindest auf wackligen Füßen steht.
Hast Du Linux? Hast Du einen Vertrag mit jedem Entwickler? Windows? Hast Du schon mal in den Quellcode gesehen und Dich davon überzeugt, dass der nicht aus zusammengeklauten Sachen besteht? Mac OS? Hat Apple alles bezahlt, was unter Eigentumsvorbehalt stand?
Es kann jeden Treffen.
StGB §17, lieber Marcel.
Ob der junge Mann den Irrtum hätte vermeiden können, das herauszufinden ist die Aufgabe des Richters.
Und dass Du “geistiges Eigentum” nicht verstehst, das merkt man immer wieder. Es geht beim Bilderdiebstahl nicht um “wegkommen”, sondern um das erschleichen eines Nutzen.
Andere Leute bezahlen für die Nutzung solcher Bilder. Findest Du es gerecht, wenn jemand dann nicht dafür bezahlt?
@hundeblick
Dass der junge Mann aufgrund der falschen Information seines Lieferanten keine Chance hatte, seinen Lizenzirrtum zu erkennen, ist unstrittig. Eine strafrechtliche Verfolgung ist deshalb auch nie in Betracht gekommen.
Diebstahl ist etwas anderes als eine nicht lizenzkonforme Nutzung eines immateriellen Gutes. Das würde ich eher mit Schwarzfahren vergleichen. Natürlich ist auch Schwarzfahren nicht in Ordnung, aber der Vorwurf des Diebstahls ist in dem Zusammenhang einfach falsch und übertrieben, weil er unterstellt, dass das Opfer durch den Täter einen Schaden erlitten hat.
Übertragen auf den vorliegenden Fall sehe ich das eher so, als wie wenn vor dem U-Bahn-Tunnel jemand steht, der ein Plakat hochhält “Heute Große Werbeaktion - U-Bahn Fahren umsonst und ohne Fahrkarte” und drinnen dann Kontrolleure auf ihre Opfer zum Kassieren eines erhöhten Beförderungsentgeltes warten. Wenn die Verkehrsgesellschaft dann eher geringes Interesse daran zeigt, gegen den Schild-Hoch-Halter vorzugehen, weil sie an den Strafen besser verdient als an verkauften Fahrkarten, dann stimmt das Bild.
Leute, denen die U-Bahn zu teuer ist, und deshalb lieber zu Fuß gehen, werden so betrügerisch zu Kunden gemacht.
Marcel, Urheberrecht ist doch keine Kernphysik. An jeder Ecke geht es heutzutage um dieses Thema. Ausserdem gibt es im Netz massig Infos darüber, was man bei einer Homepage beachten sollte. Die Anerkennung eines Verbotsirrtums halte ich daher für unwahrscheinlich.
Nach Definition des BVerfG ist geistiges Eigentum übrigens Eigentum i.S.d.GG.
Übrigens, schon mal ins Impressum des jungen Mannes geschaut?
Zitat:
“Alle Rechte vorbehalten.
Insbesondere d�rfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste, Internet und Vervielf�ltigung auf Datentr�ger wie CD-ROM, DVD-ROM usw., auch auszugsweise, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch
to-you.de erfolgen”
Sowas… das verstehe ich nicht.
Wenn ich seine Texte kopiere, dann kommt ihm doch nichts weg, oder?
Ein bisschen freigiebiger könnte er schon sein… er verlangt es ja auch von anderen…
@hundeblick
Jetzt verstehe ich Dich nicht.
Er hat aber in seinem Impressum nicht stehen, das seine Inhalte “frei” sind und dann schickt jemand anders - hier ein Freund zu schreiben, wäre sicherlich ketzerisch - eine saftige Lizenz- und Anwaltskostenforderung.
Aber genau darum geht es. Der junge Mann hat die Inhalte nciht von da kopiert, wo drauf steht, dass alle Rechte vorbehalten sind. Im Gegenteil, da stand: “believed to be in the public domain” als Lizenzangabe.
Marcel, mein Verweis auf das Impressum bezieht sich auf Dein Verhältnis zu geistigem Eigentum.
Und “believed to be in the public domain” ist nicht wirklich überzeugend, jedenfalls wenn mich meine Englischkenntnisse nicht trügen.
Da wird ein Copyrightvermerkt also “geglaubt”… ob sich damit ein Verbotsirrtum konstruieren lässt?
@hundeblick
Was ist an meinem Verhältnis zu geistigem Eigentum auszusetzen? Ich respektiere geistiges Eigentum. Ich bin auch recht sensibel, was Lizenzfragen angeht. Die Lizenzbedingungen sind für mich ein ganz wesentliches Kriterium bei der Frage, was für geistiges Eigentum ich nutze, und was ich nicht nutze.
Was den Glauben angeht, so ist es genau das, worum es geht: um den guten Glauben. Genau so werden auch Bilder in anderen freien Quellen wie zum Beispiel wikipedia genutzt: im glauben, dass sie so genutzt werden dürfen. Da versichert jemand, dass das so ist, und dann wird das geglaubt.
Darauf basiert das gesamte Recht der Schutzrechte geistigen Eigentums. Und solange ich denken kann, wird damit auch schon Schindluder getrieben. Ich erinnere mich da zum Beispiel an eine völlig abstruse miiliardenschwere Klage von SCO gegen die Nutzung von Linux durch IBM.
Wenn man sich allein schon die Rechtekette anschaut, die SCO aufstellen muß, um irgendwie behaupten zu können, da sei Code drin, der ihnen gehöre. Und wenn man sich dann den Code anschaut, für den SCO eine Milliarde Dollar haben wollte, dann wird es vollends lächerlich.
[…] Gestern gab es erwartungsgemäß und wie angekündigt ein skandalöses Urteil gegen den jugendlichen Betreiber von to-you.de, der “freie” Bilder von freewallpaperbase und sexydesktop auf seiner Webseite veröffentlicht hat. […]
Ach, Du und Dein Respekt vor geistigem Eigentum… Man kann Deine Seitenblicke à la “ein Foto ist schnell geknippst” und “es kommt ja nichts weg” hier überall nachlesen. Vielleicht hat es aber auch nur ganz allgemein was mit Eigentum zu tun: wer was hat soll gratis was davon abgeben… SPD-Gerechtigkeit eben.
Marcel, ich GLAUBE es dem Jungen einfach nicht, dass er nichts über Bildlizenzen weiss. Wer bei einer obskuren Wallpaperseite mit unseriöser Copyrightangabe Bilder zieht, um damit dann die eigene KOMMERZIELLE FLIRTSEITE auszuschmücken, der denkt halt einfach dass er damit durchkommt.
Nochmal: Das ist ja keine “Reiten Schwimmen Lesen”-Hobbyhomepage eines Kindes, er will damit Geld verdienen. Er kann ehrlich gesagt Froh sein, dass Katie Price ihn nicht auf ein paar Millionen verklagt.
Mit deinem ganzen Geschwurbel um Softwarelizenzen hat dieser Fall nichts zu tun.
SeitenHIEBE waren gemeint, nicht -blicke.
Hab meinen ersten Kaffee noch nicht leer…
Hier nochmal die kommplette “Lizenzangabe”, Du lässt ja den ersten Teil einfach weg, und der ist das Lustigste daran:
“All images can be found elsewhere on the internet, either as scanned images or as wallpaper images and are believed to be in the public domain.”
@hundeblick
kommerzielle Flirtseite????
also ich war nun auch auf der Seite von dem Schüler - aber Flirtseite???? wo ist die??? konnte keine finden! und kommerziell!- naja, darunter versteh ich was anderes!
Was willst du eigentlich damit beweisen?
Was muss man denn über Bildlizenzen wissen, wenn sie als frei gekennzeichnet sind? “public domain” ist für mich “public domain”
[…] Paypal-Button zum Spenden für Mario’s Berufung von Marcel Bartels @ 23:14. abgelegt unter Recht und Unrecht, Abmahnung, Rechtsmißbrauch, Urheberrecht Um für die Berufung des 17-Jährigen Auszubildenden Mario zu spenden, der vom AG Hamburg gerade dazu verurteilt wurde, an die Bulls Pressedienst GmbH, an die Kanzlei Pötzl und Kirberg sowie an Gerichtskosten insgesamt etwa 7000 Euro dafür abzudrücken, dass er ein paar als frei gekennzeichnete Bilder von Katie André auf seine deutsche Webseite gestellt hat, gibt es nun auch einen Paypal-Spendenkonto. […]