Bei Abmahnungen gegen Webseiten gehen bei mir alle Lampen an. Neben reichlich lustiger Fanpost haben mich und Mein Parteibuch allein im ersten Jahr schon zwei Abmahnungen und eine zugehörige Klage beglückt. Glücklicherweise werde ich da durch den Berliner Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma hervorragend vertreten. Das Supernature Forum hat es nun für zwei uralte Threads in kaum einer Woche auf zwei nette Briefe gebracht. Zuerst hatten die Tugendwächter von der FSM, nein, FSM steht diesmal nicht für das Flying Spaghetti Monster, wegen eines harmlosen Bildes was zu meckern und jetzt gibt es auch noch eine Luftnummer. Selten habe ich so gelacht.
Heise.de hat am letzten Mittwoch berichtet, dass die Frankfurter Anwaltskanzlei Leonhardt Spänle & Schröder den Betreiber vom Supernature Forum, Martin Geuß, abgemahnt hat. In der Abmahnung nehmen die Abmahner Bezug auf ein Urteil für Dialer-Mann Mario Dolzer gegen den Heise-Verlag, wo Richter Andreas Buske für Heise als Forenbetreiber unter gewissen Umständen eine Pflicht zur Kontrolle der dort veröffentlichten Postings feststellt. Dass für das Urteil bisher noch keine Begründung veröffentlicht wurde, stört Leonhardt Spänle & Schröder nicht. Für die famose Leistung der Formulierung dieses Abmahnschreibens hätten Leonhardt Spänle & Schröder nun gern 1.589 Euro zzgl. 254,24 Euro USt, also insgesamt 1.843,24 Euro vom Forenbetreiber des Supernature-Forums kassiert. Klar, dass die abmahnenden Anwälte und ihre sich gestört fühlende Mandantin nun in der Blogosphäre, die nichts mehr liebt als Einschüchterungen, Abmahnungen und Abmahnwellen, richtig populär geworden sind.
Der Boardbetreiber des Supernature-Forums hat zunächst zumindest in der Hauptsache der Meinungsfreiheit das getan, worauf es den Abmahnern ankam: er hat den entsprechenden Thread mit Titel “LRS-GmbH - Haustürgeschäft” gelöscht, jedoch die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung des Preises für das Gesamtkunstwerk der Abmahnung abgelehnt. Um zu verstehen, dass es sicher nicht notwendig war, gleich den gesamten Thread zu löschen, muß man sich die Luftnummer mal genauer anschauen.
Ein anonymer Nutzer hat im Supernature Forum anscheinend mit Bezug auf eine LRS bzw. Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH aus Rottenbach das Wort “Betrügerfirma” gebraucht. Klar, dass das einen schlechten Eindruck macht, zumal ein anderer Boarduser, falko, darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. (DRF) darauf hinweist, dass sie als Betreiberin von Einsatzhubschraubern, auf die Werber von der Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH (LRS) Bezug nehmen sollen, mit einer LRS nichts zu tun hat. Gemeinerweise rät dann noch ein anderer Nutzer des Forums, Tweety, einfach die Zahlung einzustellen, weil in Deutschland ohnehin jeder in Not gerettet würde, und Briefe der LRS ungeöffnet zurückgehen zu lassen. Tweety meint dann weiter, da käme dann ein Brief von einem Rechtsanwalt Hahnewinkel, den man einfach irgnorieren könnte, weil die LRS vor Gericht ohnehin keine Chance hätte, die Gelder für ihre Luftnummer einzuklagen.
Martin Geuß berichtet über die weitere Entwicklung online und hat sich inzwischen mit dem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt Dr. Martin Bahr kompetente rechtliche Unterstützung organisiert. Dr. Bahr hat nun seinerseits einen Brief an die abmahnende Anwaltskanzlei geschrieben, in dem er Leonhardt Spänle & Schröder erklärt, sie “versuchten die völlig substanzlosen Ansprüche ihrer Mandantin in rechtsmißbräuchlicher Art und Weise durch künstlich überhöhte Anwaltskosten durchzusetzen.” Sodann fordert er die Kanzlei auf, schriftlich von ihrer Gebührenforderung Abstand zu nehmen und will ansonsten eine negative Feststellungsklage empfehlen.
Dafür, dass Dr. Bahr den Abmahnern die rechtliche Belehrung zu der Luftnummer gegeben hat, fordert er übrigens nun seinerseits von Leonhardt Spänle & Schröder eine Zahlung in Höhe von 1716,68 Euro. Birthe von Bloggitt hat auf eine ähnliche Abmahnung eine Anwältin antworten lassen. Hoffentlich hat die nicht vergessen, die Gebühren dafür, der abmahnenden Rechtsanwalt in Rechnung zu stellen. Gespannt bin ich nun, wie sich die Betreiber von Cinefacts.de verteidigen, die heise.de folgend eine nahezu gleich lautende Abmahnung von derselben Kanzlei bekamen, weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten. Auch die von einer anderen Kanzlei abgemahnte Webseite Secreta könnte sich gegen die Abmahnung möglicherweise ähnlich verteidigen, und der Abmahnerin die Kosten für die Verteidigung in Rechnung stellen.
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| Bin kein Professor |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Tja, es wird Zeit, das Abmahnunwesen massiv einzuschränken, um so manchen überflüssigen Juristen, die teilweise vorrangig von solchen Luftnummern leben, einen Riegel vorzuschieben. Ich votiere für die Limitierung der Gebühren eines ersten Abmanschreibens auf maximal 100-150 Euro unabhängig vom Streitwert und für die Verfolgung von falschen Abmahnungen, in denen es nur um Gebührenschneiderei geht, so dass ein Jursit nach dem dritten Exemplar automatisch ein Jahr Berufsverbot erntet und nach dem insgesamt 10 Mal komplett seine Zulassung verliert. Aber bei der Beamten- und Juristenquote im Bundestag sind das wohl nur fromme Wünsche, die sich bestenfalls in einem vernünftigen Paralleluniversum erfüllen…
MfG
Daniel
@Daniel
Mit dem Online-schnellgericht habe ich auch schon einmal eine Idee gegen hohe Prozeßrisiken beschrieben, die im wesentlichen auf einer Begrenzung der Höhe der Kosten basiert. Da ließe sich prima noch eine Abmahnng für 50 Euro vorschalten. Dann würde es bei Gericht eben um 150 Euro Kosten gehen.
Ein weiterer ganz wesentlicher Punkt ist, dass im Falle einer unberechtigten Klage oder Abmahnung der Abmahnende beziehungsweise Kläger zur Zahlung von Aufwandsersatz verpflichtet ist, auch wenn der Angegriffene sich nicht anwaltlich vertreten läßt sondern das selbst übernimmt. Das würde nichts weiter bedeuten, als, wer jemand anderen dummdreist fälschlich abmahnt, er den fälschlicherweise abgemahnten für den Ärger, den er verursacht hat, bezahlen muß.
Dazu ist es vor allem notwendig, das Rechtsberatungsgesetz von 1935 abzuschaffen. Dann könnte sich nämlich jeder selbst mit einer Gegenrechnung zur Abwehr gegen unberechtigte Abmahnungen und Zahlungsbegehren wehren.
Hallo Marcel, Hallo Daniel,
Eigentlich ist im Wesentlichen schon alles gesagt worden. Nur eine kleine Ergänzung: Die Rechtsprechung sollte die erste Abmahnung mit extrem teurer Kostennote gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben als unzulässig bewerten. Der Gesetzgeber bleibt untätig, vielleicht kann die Rechtsprechung handeln? Zur Stärkung der Meinungsfreiheit in Deutschland ist es notwendig, dass die Rechtsprechung künftig solche teuren Abmahnungen untersagt. Es ist eine Änderung der Rechtsprechungspraxis notwendig. Die Rechtsprechung muss die Wertungen des Grundgesetzes berücksichtigen - ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie. Extrem teure Abmahnungen halten sehr viele Bürger davon ab, ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet wahrzunehmen. Die Rechtsprechung sollte auch berücksichtigen, dass 36 Millionen Deutsche kaum noch Euro haben. Was sollen da solche teuren Abmahnungen bei gleichzeitiger extremer Geldknappheit? So kann das wirklich nicht weitergehen. Hier muss unbedingt etwas geändert werden. Die gegenwärtige Lage führt dazu, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zwar theoretisch für jedermann besteht, praktisch aber aufgrund des nahezu leeren Geldbeutels nicht wahrgenommen werden kann, denn solche teuren Abmahnungen können den wirtschaftlichen Ruin eines Mitglieds des modernen Dritten Standes bedeuten. Das muss auch von der Rechtsprechung berücksichtigt werden.
Hallo,
ich denke nicht, dass die Thematik eine Frage des Abmahnwesens und der Meinungsfreiheit ist.
Wie ja schon der Bericht sagt geht es hier wohl um Beleidigungen und Verleumdungen, die sich niemand gefallen lassen mus - weder im “normalen” Leben noch im Internet.
Wenn ich ungerechtfertigt verleumdet werden würde, würde ich mich auch mit allen Mitteln dagegen wehren - wer nicht?
Die Kern-Problematik befasst sich doch wohl eher damit, dass manche Leute denken sie könnten in Foren Ihre - hoffentlich vorhandene - gute Erziehung vergessen.
Bei vielen Foreneinträgen frage ich mich immer wieder: Würden die denen das auch ins Gesicht sagen?
Dass das Internet diesbzüglich kein Rechstfreier Raum ist, ist ja längst schon entschieden - wie ich meine auch zu recht.
Wenn ich dann noch im Beitrag lesen, dass es sich um einen “anonymen Nutzer” gehandelt haben soll, kann ich nur noch den Kopf schütteln ….
Wer ein Forum betreibt sollte auch dafür sorgen (können), dass es dort “gesittet” zugeht. Kann es sein, dass man ein Forum eröffnet und danach zumindest Haftungsmässig so tut, dass man damit eben gar nichts zu tun hat?
Es gibt auch Urteile von div. Landgerichten, die es so sehen, dass man sein Forum innerhalb angemessener Frist auf entsprechende Inhalt zu kontrollieren hat und diese löschen muss.
Finde ich persönlich nicht so schlecht!
Mich nerven Leute in Foren, die weder sachlich argumentieren können noch wollen, sondern offenbar nur ihren Frust ablassen ganz gewaltig!
Gruss
Hallo Sven,
Natürlich muss sich niemand Beleidigungen und Verleumdungen gefallen lassen. Wenn jemand im Internet seine Meinung äußert, dann ist zunächst einmal diesem »jemand«, der auch anonym auftreten kann, diese Meinung zuzurechnen. Es ist halt die Frage, inwieweit der Betreiber einer Webpräsenz - oder sogar der Hoster - für die kundgetane Meinung dieses »jemand« haften soll. Meine Meinung: Sobald der Betreiber einer Webpräsenz darüber informiert wurde, dass ein rechtswidriger Kommentar abgegeben wurde, muss er unverzüglich handeln, also ohne schuldhaftes Zögern grundsätzlich innerhalb von wenigen Stunden.
Man sollte ferner bedenken, dass aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes häufig Hilfestellungen durch rechtskundige Bürger unterbleiben. So unterlassen juristisch vorgebildete Bürger es häufig, dem Betreiber einer Webpräsenz einen Hinweis zukommen zu lassen, dass eine bestimmte Meinungsäußerung - sei es von einem Kommentator, sei es vom Betreiber der Webpräsenz selbst - als rechtlich problematisch einzustufen ist, denn in die Nennung eines konkreten Paragraphen kann immer sehr schnell gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Das klingt jetzt ein bisschen sehr kleinlich, ist es auch, aber so kompliziert ist nun mal unsere Welt. Nicht jede Meinungsäußerung ist für den juristischen Laien sofort als rechtswidrig zu erkennen. Man kann jetzt aber auch nicht von jedem Betreiber einer Webpräsenz verlangen, dass er das zweite juristische Staatsexamen abgelegt hat. Eine entsprechende Vorbildung ist jedoch in bestimmten Situationen erforderlich. Das Rechtsberatungsgesetz macht die ganze Angelegenheit zusätzlich ärgerlich.
Man kann nur generell empfehlen, möglichst sachlich zu argumentieren. Das bringt auch einfach mehr, denn mehr Leser können sich mit einer sachlich vorgetragenen Meinung identifizieren als mit einer beleidigenden Äußerung.
Die Problematik ist halt leider für Außenstehende nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Es geht um das Zusammenspiel mehrerer Gesetze, die sich in ihrer Gesamtheit äußerst negativ auf Meinungsfreiheit und Demokratie auswirken können. Es muss einfach mal der Grundsatz gelten, dass der erste Warnschuss umsonst stattfindet - beispielsweise durch einen Hinweis per E-Mail. Wer das ignoriert, gegen den kann härter vorgegangen werden. Und genau darum geht es hier. Um die konkrete Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Erstens: Zu dem aktuell so oft bemühten Urteil gibt es nach so langer Zeit noch immer keine schriftliche Urteilsbegründung. Damit ist das Urteil auch noch gar nicht rechtskräftig.
Außerdem ist das Verstreichenlassen der Frist für die schriftliche Begründung ein Revisionsgrund - wie ich die heise-Anwälte einschätze werden die in die Revision gehen, das Urteil wird also voraussichtlich auch noch länger nicht rechstskräftig werden.
Zweitens: (@4) Bei Verleumdung wird nicht zwischen gerechtfertigt und ungerechtfertigt unterschieden.
Jemanden als “Betrüger” zu bezeichnen (ihn also einer Straftat zu bezichtigen!), der nicht wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt ist, dürfte den Verleumdungstatbestand allemal erfüllen, ganz gleich, ob derjeneige tatsächlich betrogen hat im Sinne des StGB oder nur nach dem “gesunden Menschenverstand” oder etwa gar nicht.
Ansonsten stimme ich Dir zu.
Drittens: In diesem Falle kommt wohl (wenn ich das richtig sehe - man korrigiere mich ggfs.) noch dazu, daß der Forenbetrieber -selbst wenn er die IP gespeichert hatte- gar keinen Nachweis über den Autor mehr hätte führen können, da die Telekomgesellschaft die Daten zur IP gar nicht mehr hätte vorrätig haben dürfen.
Wenn dem so wäre, wäre diese Art der Abzocke noch perfider! (Wäre also ein interessanter Vortrag, wenn man denn den Nachweis führen könnte, daß der Abmahner bereits rechtzeitig vom Inhalt der Seite wußte, aber die Abmahnung bis zur Löschung der Verbinungsdaten hinausgeschoben hätte.)
@Max
Richtig, man darf jemanden frühestens Jahre nach der ersten Tat Betrüger nennen, nämlich erst dann, wenn jemand dafür rechtskräftig verurteilt ist und das dauert nun mal Jahre. Wenn aber von einer Betrüger-Firma gesprochen wird, dann kann die Firma ja nun schlecht die Straftat begangen haben, da für die Begehung einer Straftat nur natürliche Personen in Frage kommen. Also wird auch nicht unterstellt, dass die Firma eine Straftat begangen hätte.
Im vorliegenden Fall könnte es aber sein, dass die Bemängelung einer Beleidigung oder einer Verleumdung nur vorgeschoben ist, um damit die berechtigte Kritik und öffentliche Warnung aus dem Internet rauszubekommen und Webseitenbetreiber mit überhöhten Gebühren einzuschüchtern.
Zumindest im Supernature Forum hat die überteuerte Abmahnung der Kanzlei Leonhardt Spänle & Schröder dazu geführt, dass auch die berechtigte Kritik am Geschäftsgebahren der LRS-GmbH gelöscht wurde, was der Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH sicher nicht ganz ungelegen gekommen ist.
Pech war für die LRS nur, dass es die Admahnung in den Heise Ticker und in zahlreiche Weblogs geschafft hat und sich dann zu allem Überfluß auch noch Martin Bahr der Sache angenommen und eine Gegenabmahnung geschrieben hat.
Welche Straftatbestände erfüllt sein sollen, steht übrigens nicht detailliert im ursprünglichen Anschreiben - insofern ist dieses, da gar nicht rechtlich zu würdigen, wohl ziemlich wertlos. Aber davon gehen wir ja aus, daß es nur für den Anwalt und sein Konto von Wert sein sollte.
In zweifelhaften Fällen schaue man ins Gesetz; habe ich gerade getan und stelle fest:
Verleumdung kann nicht gemeint sein, denn da steht: “Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,” - also keine Verleumdung, da der Verbreiter des Wortes “Betrüger” ganz offenbar nicht “wider besseres Wissen” handelt, denn er geht wohl ernsthaft davon aus, daß er betrogen worden ist. Obwohl der Anwalt von “verleumderischem Inhalt” spricht.
Bliebe “Üble Nachrede”: “Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, “. Wahr ist der Betrug allerdings erst dann, wenn ein Urteil vorliegt.
Oder die reine Beleidigung: Zitat wikipedia: “Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Als Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss”;
Wer soll allerdings bewerten, wie hoch der Wert der Firma “tatsächlich” ist?
Ist schon lustig …
Genaueres Hinterleuchten zeigt also schon, was der Hintergrund dieses Anwaltsschreibens ist.
- Bezug auf ein noch lange nicht rechtskräftiges Urteil
- Nichtbenennung der konkreten Vorwürfe
- Hohe Kostennote
Ich möchte jetzt keine Stichwörter nennen, die man per Google-Suche abfragen und danach
abmahnen kann, aber einfallen würden mir da schon ein paar.
Gut, daß die Herstellung von Öffentlichkeit geeignet ist, solche Menschen zu einem Rückzieher zu zwingen!
PS: Wie geht es eigentlich dem berühmten Abmahnanwalt aus München?
@MaxR
Hinsichtlich der Verleumdung irrst Du. Man darf niemanden öffentlich “Betrüger” nennen dieser als solcher nicht strafrechtlich verurteilt ist.
Das hat auch nichts mit subjektivem Gefühl zu tun. Anders ist es wenn jemand schreibt:”Ich fühle mich betrogen” (das wäre subjektives Gefühl).
Tut man dies trotzdem ist es zumnidest zivilrechtlich zweifelsfrei eine Verleumdung.
Vgl.u.a. http://www.inte...e%20Beleidigung
Don’t kill the Messenger: Information gets out of Control
Recently I painted a general scenario about the effect Web 2.0 will have on separating the content put on a website from what the visiting web user will actually see. While the author of a website or weblog or comment is certainly responsible for…
Ja, genau das kenne ich. Habe auch ein Schreiben der selben Anwälte bekommen, weil ich wegen der selben Firmen in einem anderen Forum verschiedene Beiträge gemacht habe.
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, sind kostenpflichtige Abmahnungen ohnehin eine deutsche Eigenart. In anderen Ländern ist die erste Abmahnung für den Abgemahnten kostenlos — und eheblich seltener!
[…] Na, wenn ich im Polo-Club Baden-Baden Polo spielen möchte, dann kann das ja heiter werden. Den Humor von Webmaster Sven P. finde ich wirklich klasse. Dass sich der fröhliche Vertreter des Polo-Club Baden-Baden nun für die humorvolle Zensur der Luftnummern der LRS GmbH einsetzt, finde ich sehr löblich. Mit Sven P. hätte ich übrigens gern selbst ein paar Witze ausgetauscht, aber leider ging in Baden-Baden niemand ans Telefon. […]
[…] Sven P. behauptete, wenn ich ihn richtig verstanden habe, dass die LRS GmbH inzwischen - seit nunmehr fünf Monaten - eine Homepage habe. Die Internet-Adresse wollte er mir jedoch nicht sagen. Aus der Homepage gehe auch hervor, dass die LRS GmbH inzwischen eigenes Fluggerät habe. […]
Die ofizielle Webseite von LRS lautet: lrs-service.de
mfg Clys
[…] Die Abmahnung des Supernature-Forums für Äußerungen zur Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH, hat im Frühjahr letzten Jahres für viel Empörung in der deutschen Internet-Community gesorgt. Im Nachgang zu dieser Abmahnung hat es reichlich Spenden für Supernature-Betreiber Martin Geuß gegeben, mit denen er eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung der LRS GmbH vor dem Landgericht Hamburg finanziert hat. […]
Einen wunderschönen Tag wünsche ich euch allen. Ich finde es eine reistigkeit wie Ihr über einer Orgenisatzion herzieht die sich darauf spetzialisiert hat andere Leute aus dem Ausland zurück zu holen und die Kosten des rettungswagen hir in Deutschland zu übernehmen.Das ist richtig die LRS GMBH hat keine eigenen Haubschrauber aber die IFA aud das ist schießlich der Partner.
Hallo,
ich hbae leider auch ein Problem mit dieser LRS Gesellschaft. Ich hatte eine solche Mitgliedschaft unterschrieben, jedoch am nächsten Tag als ich im Internet gelesen habe, was das für ein Verein ist, die Mitgliedschaft sofort widerrufen. Leider nicht per Einschreiben. Nun habe ich also den Brief von dem Rechtsanwalt Hahnewinkel erhalten. Mich würde nun inetressieren, wie ich weiter verfahren soll. Ich hbae inziwischen gegen das Unternehmen Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Ich hab halt nur Angst, daß ich wenns hart auf hart kommt die Beiträge doch bezahlen muss und dann unter Umständen auch noch Gerichtskosten.
Hallo,
auch ich habe einen Brief des Herrn RA Hanewinkel bekommen.
Allerdings war und bin ich kein Mitglied dieser Gesellschaft. Ich habe eine E-Mail an besagten RA geschickt und nach Tagen eine Mitteilung erhalten, dass die E-Mail an den RA Hahnewinkel nicht zugestellt werden kann ???!!!
[…] Na, wenn ich im Polo-Club Baden-Baden Polo spielen möchte, dann kann das ja heiter werden. Den Humor von Webmaster Sven P. finde ich wirklich klasse. Dass sich der fröhliche Vertreter des Polo-Club Baden-Baden nun für die humorvolle Zensur der Luftnummern der LRS GmbH einsetzt, finde ich sehr löblich. Mit Sven P. hätte ich übrigens gern selbst ein paar Witze ausgetauscht, aber leider ging in Baden-Baden niemand ans Telefon. […]
[…] IFA oder geht es hier um die rechtliche Situation bei der Veröffentlichung von E-Mails. Um Supernature, Hedvika Klenk oder Wolfgang Klenk scheint es nicht zu […]
[…] im Zuge der Abmahnung von Supernature gegründete Forum gegen Abmahnungen von Foren forenabmahnungen.de wurde nach erhöhtem […]
Forenbetreiber bzw. Benutzer sollten sich bei der Formulierung ihrer Meinungsäusserungen möglicherweise an ein paar einfache Regeln halten, die da wären:
1. Fragen sind besser als Aussagen. Bsp: ‘Das ist Betrug’ - FALSCH!
Ist das Betrug? - RICHTIG
2. Die ausgiebiege Nutzung es Konjunktiv ist angezeigt. Bsp: ‘Das könnte möglicherweise als Betrug verstanden werden’
3. Einige treffliche eigenen sich ebenfalls hervorragend. Bsp: ‘Ich habe den Eindruck, dass es sich hierbei um Betrug handelt’ oder ‘Ich habe das Gefühl, es hndelt sich hierbei um Betrug’ - denn ich kann soviele Eindrücke und Gefühle haben wie ich will.
Am besten man bedient sich aller drei Elemente. Bsp: ‘Bei mir stellt sich der unbestimmte Einduck ein, dass es sich dabei um Betrug handeln könnte, oder?’ bzw. ‘Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass es sich dabei um ein nicht ganz ordnungsmäßiges Vorgehen des Betroffenen handelt, aber ich kann mich natürlich auch irren.’ - bei diesen Formulierungen wird niemand des Betruges bezichtigt, es wird nur mein persönlicher Eindruck, mein Gefühl zum Ausdruck gebracht, dass es vielleicht so sein könnte, aber selbst dass wird noch in Frage gestellt.
Der Leser versteht jedoch sehr gut, welchen Eindruck, welches Gefühl ich habe, oder?
Viel Erfolg noch.
Arthur
Ich leg noch mal was nach.
Viele Abmahnungen, die sich auf Äusserungen in Foren beziehen sind deshalb ‘gerichtsfest’, weil die Autoren nicht eindeutig bewiesene Umstände als Tatsachen darstellen wie z.B. die Aussage ‘Das ist Betrug’. Solange der so Bezichtigte nicht rechtskräftig wegen Betruges verurteilt wurde, handelt es sich bei einer Solchen Aussage um eine falsche Tatsachenbehauptung, die nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Gleiches gilt für eine Aussage wie ‘XY ist doof’, soetwas dürfte in die Kategorie üble Nachrede fallen.
Besser und i.d.R. nicht wirksam angreifbar sind, neben den bereits im vorigen Beitrag genannten, folgende Formulierungen:
‘Ich finde, dass …’
‘Ich bin der Meinung, dass …’
‘Ich befürchte, dass …’
oder auch ein Nachsatz wie ‘ … aber das ist natürlich nur meine Meinung/mein Eindruck/mein Gefühl.’
Hierbei handelt es sich um eindeutig erkennbare Meinungsäusserungen die auch vom GG gedeckt sind und eben nicht um anfechtbare Tatsachenbehauptungen.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass diesen Kommentar nur wenige nicht PISA-geschädigte Leser verstehen werden, oder?
Arthur