Weiter geht es im Verfahren 27 O 925/05, wo ich für meine Beiträge im Parteibuch zu Internetaktivisten von der CDU in Mannheim abgemahnt und verklagt wurde.
Auf den unsinnigen Backtrack aus Mannheim vom Anwalt des Schoggo TV Webmasters hat Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma nun eine, wie ich finde, passende Antwort gefunden.
Vielleicht folgt ja die inzwischen zuständige 16. Kammer des Landgerichts Berlin ja dem Widerspruch gegen die Klageänderung nach §263 ZPO:
Deshalb wird weiterhin mit Nachdruck die Nichtzulassung der Klageänderung beantragt, da diese offenbar nur dem Zweck dient, einen von vornherein aussichtslosen Prozeß in die Länge zu ziehen.
Obwohl sich die Erwiderung gewohnt kurzweilig liest, denke ich, dass das Thema sich allmählich erschöpft haben dürfte.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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wird ja auch langsam zeit
[…] Marcel Bartels hat wieder Post zu verkünden, dieses Mal allerdings von seinem - meine Meinung nach - wesentlich kompetenteren Anwalt (im Vergleich zur Gegnerseite). Er hat § 263 ZPO gezogen und erklärt, dass der Beklagte nicht mit der Klageänderung einverstanden ist. Nun hofft man, dass auch das Gericht die Klageänderung nicht zulässt. Stellt sich nur noch die Frage, ob der Richter beim Lesen die Augen aufmacht. Ich denke aber, dass Marcel Bartels Anwalt noch etwas sachlicher argumentieren sollte, auch wenn es schon nach einem Schachmatt aussieht. […]