Manchmal gibt es von den Gerichten unterhaltsame und trotzdem vernünftige Entscheidungen. Vom AG Frankfurt/Main gab es gestern ein Urteil (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.2006 - AZ: 32 C 2129/05 - 84 - Kostenvermeidungspflicht des Abmahnenden), was die Schadensminderungspflicht eines Abmahners, so wie sie auch der BGH (Urteil vom 6. Mai 2004 - AZ: I ZR 2/03) bereits entschieden hat, nochmals bestätigt hat.
Die Verhaftung eines Rechtsanwaltes wegen einer Verwicklung in massenhafte millionenschwere Urheberrechtsverletzungen einfach so mit Kokainkonsum zu erklären, ist natürlich nicht erlaubt. Aber auch wer zu Recht eine Abmahnung ausspricht, ist verpflichtet, die Kosten für den Abgemahnten gering zu halten und muß dafür insbesondere eigene Fähigkeiten einsetzen.
Auf der Webseite der Kanzlei Sewoma heißt es dazu in eigener Sache:
Der Beklagte hatte in seinem Weblog seine (ins Blaue hinein aufgestellten) Mutmaßungen über einen anderen Anwalt im Zusammenhang mit einem Strafverfahren mitgeteilt. Daraufhin wurde er Monate später von einer Rechtsanwältin abgemahnt. Der Beklagte unterwarf sich zwar, zahlte aber die Rechtsverfolgungskosten nicht.
Das Gericht stellte dazu fest, dass er das auch nicht muß, und der Kläger muß nun obendrein natürlich noch die Kosten des Rechtsstreits tragen. Da das Urteil mit Hervorhebungen versehen anonymisiert online gestellt wurde, sind die Personen und Sachverhalte, um die es geht, nur für Eingeweihte erkennbar. So sagt beispielsweise der anonymisierte Name des Anwaltes Günther Frhr. v., der den Kläger vertreten hat, dem Durchschnittslaien sicher nichts. Und auch eine Formulierung der Richterin wie: “Überdies gab er [meint den abmahnenden Syndikus] während seiner Zeit als Anwalt in der Kanzlei Frhr. v. Ggggggggggg Tätigkeitsschwerpunkte an, die den Umgang mit Abmahnungen erkennen ließen.” verhilft sicher demjenigen, dem das Vorkommnis ekannt ist, zu mehr Lachfalten.
Aber trotzdem ist das Urteil auf allen sechs Seiten (Seite1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5, Seite 6) auch für Nichtjuristen recht kurzweilig. Den Nichtjuristen sei erklärt, dass Zedent im juristendeutsch ist, wer eine Forderung an jemand anders abgetreten hat.
Ich schätze mich glücklich, dass der Berlin Blawger Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma, der den Beklagten vertreten hat, auch mich gegen die Klage vom Schoggo-TV Webmaster aus Mannheim wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Mein Parteibuch vertritt.
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| Frau mit Ag |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Apropos Schoggo-TV. Gibts schon einen neuen Termin?
[…] Auf den unsinnigen Backtrack aus Mannheim vom Anwalt des Schoggo TV Webmasters hat Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma nun eine, wie ich finde, passende Antwort gefunden. […]
Günter Freiherr von Gravenreuth ist als Abmahnanwalt sehr bekannt. Wenn der Gesetzgeber es schon nicht schafft, der Abzockerei durch die Berufung auf die Rechtsfigur “Geschäftsführung ohne Auftrag” zu unterbinden, dann vielleicht die Gerichte? Regelmäßig genügt eine einfache E-Mail, um den Gegner zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens zu veranlassen.
Das sollte mal ganz strikt geregelt werden: Die allererste Abmahnung zahlt ausschließlich der Abmahnende. Die erste Abmahnung hat zur Folge, dass der Abgemahnte in Verzug gerät und die Kosten für die weiteren Abmahnungen trägt. Eine Berufung auf die Rechtsfigur Geschäftsführung ohne Auftrag sollte entweder auf dem Wege des Richterrechts oder durch den Gesetzgeber ausgeschlossen werden. Jedes Rechtssystem hat so seine Mängel, auch das deutsche, bekannte Mängel kann man abschaffen.
Warum reagiert die Politik in Deutschland nicht darauf? Man ist letztlich insgeheim ganz froh, wenn viele Bürger aus abstrakter Angst vor Abmahnungen darauf verzichten, eine eigene Webpräsenz zu unterhalten. So bedarf es keiner staatlichen Zensur, denn zensiert wird durch privatrechtliche Personen.
“Regelmäßig genügt eine einfache E-Mail, um den Gegner zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens zu veranlassen.”
Von wegen!
Es gibt “Gutmenschen”, welche per e-mail zur Unterlassung aufgefordert wurden, gegen die dann eine einstweilige Verfügung erging, woran man sich (natürlich) auch nicht gehalten hat, sodass das Gericht ein wunderschönes Ordnungeld über € 3.000,- verhängt, wogegen man Beschwerde einlegt, die dann vom OLG “abgebügelt” wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Tja, manch ein Anwalt erreicht Publicity dadurch, dass er sich spektakulär verhaften läßt, während andere lieber unsinnige Prozesse führen und verlieren.
Ich reagiere auf Fanpost übrigens auch, wenn sie formlos als E-Mail kommt. Nur begründet muß es natürlich schon sein. Einem “Bitte löschen Sie umgehend ihr Weblog, weil ich es überflüssig finde” messe ich wenig Bedeutung bei.
Also mein “Prozessbilanz” kann sich IMHO schon sehen lassen - auch wenn von gewissen “Gutmenschen” im Netz nur ausgewählte Entscheidungen veröffentlicht werden. In den div. EXPLORER-Verfahren haben wir 5 Verfahren verloren - darüber wird ausführlich berichtet -
Über die ca. 90 gewonnenen Gerichts-Verfahren (incl. div. Vergleiche auf höherem Niveau über die Abmahnkosten) spricht man nicht.
Ist typisch für diese “Gutmenschen”! Als das AG B-Charlottenburg die Klage wegen der kopierten Stadtpläne fast vollständig abwiese war der Jubel groß, als in der Berufung fast alles zugesprochen wurde, war wieder das übliche Schweigen angesagt.
IMO wird auch gegen das Urteil des AG FFM Berufung eingelegt. Es kann nicht sein, dass die Verletzter dadurch begünstigt werden, dass ein RA eigene Kanzleimittel/-kosten aufwenden muss um sein Recht - für den Verletzter kostenlos - durchsetzen kann. Das widersprich § 823 BGB!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
[…] Der Bloggnjus Blogger berichtete schon vor einigen Monaten, dass der Trend zum Handyslapping auch nach Deutschland kommt. Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting macht im Berlin Blawg darauf aufmerksam, dass Kinder und Jugendliche in England zur Eigenproduktion von Pornos übergegangen sind. Ich frage mich, ob auch das Video von Tammy aus Singapur in dem Zusammenhang zu sehen ist. […]
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die von Gravenreuth hier angekündigte Berufung zwischenzeitlich ergebnislos “durch” ist und das Urteil rechtskräftig. Damit heißt es dann weiterhin: Pech für Anwalt S.
[…] Was lange währt wird endlich gut. Im Forum gegen das Abmahnunwesen www.forenabmahnungen.de wurde die Trollerei durch den Nutzer Günni, vielen besser bekannt als Rechtsanwalt Günter Freiherr von Graveneuth, gestern endlich durch eine Sperre unterbunden. Ich hatte mich bereits kurz nach Gründung des Forums dafür ausgesprochen, Günni mit Blick auf seine Lebensleistung (Beispiel hier) die Beteiligung zu verwehren und dies später mit deutlichen Worten noch einmal zum Ausdruck gebracht. […]
[…] Gern stelle ich auch hier noch einmal klar, dass Günter Freiherr von Gravenreuth gegen Sewoma vor dem AG Frankfurt nicht als Partei, sondern als Anwalt des Klägers verloren hat und sich das Urteil bei Sewoma findet. […]
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