Dass der Richter am Amtsgericht Hamburg im Termin am 7.2. im Verfahren Bulls Pressedienst GmbH ./. Mario A. einen Vergleich über die Zahlung von 1350 Euro für die Verwendung von 9 Bildern, also 150 Euro pro Bild, vorgeschlagen hat, finde ich absurd. Für eine Veröffentlichung auf der schlechtbesuchten Webseite eines Jugendlichen soll da anscheinend das gleiche bezahlt werden, wie wenn sie bei Spiegel Online verwendet worden wären.
Das ist zwar nur die Hälfte der ursprünglich geforderten Summe, dürfte aber zum Korkenknallen bei den Klägern führen. Zusammengerechnet mit den über 1000 Euro Abmahnkosten für einen Serienbrief wären das dann schon 2400 Euro, die der 17-Jährige für die Übernahme von ein paar Bildchen, die zum Teil als “vermutlich Public Domain” ins Internet gestellt wurden.
Wenn der Münchner Fotograf, in dessen Namen ebenfalls abgemahnt wurde, auch noch klagen sollte, und dabei dann wieder 50% rauskämen, dann hätte ein 17-jähriger sich durch die gutgläubige, wenn auch möglicherweise etwas blauäugige, Übernahme von ein paar Bildchen für die private Webseite mit 6000 Euro verschuldet.
Eine Schande fände ich das, wenn der Kläger damit Erfolg haben sollte (via Rettet-das-Internet). Sollte es da ein Urteil geben, dass den Jugendlichen zur Zahlung von Tausenden von Euro verurteilt, dann meine ich, dass wir eine Gesetzinitiative brauchen, um so etwas zukünftig zu verhindern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Justizministerin Brigitte Zypries eine solche Situation gutheißt.
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Hallo,
hab gerade der zypries eine mail geschrieben und ihr diesen fall geschildert, jeder sollte das tun, vielleicht helfen wir dem jungen hiermit
grüezi
franzl
war noch auf dem jung seiner seite http://www.to-you.de, hat da seinen ganzen fall erzählt, hoffe die zypries liest dies und spendet wenn sie sonst nichts für ihn macht
grüezi
franzl
Wenn es so einfach ist, mit der Digicam Bilder zu machen, warum werden die dann von irgendwoher abgezogen? Mal ernsthaft, ein Fotograf muß auch das Geld für seinen Lebensunterhalt verdienen. Und das ist gar nicht so leicht: 5000 EUR Umsatz müssen das für 2000 EUR brutto schon sein. Aber die Leute verwenden Bilder auf Teufel komm raus, ohne daß sie dem Bildautor seinen gerechten Anteil zugestehen wollen. Die Erfahrung ist, selbst wenn man dann sagt: OK, ihr könnt es verwenden, aber mit Autorenhinweis, dann nehmen sie es lieber vom Netz, als dem Urheber wenigstens insoweit die Ehre zu erweisen.
Ob die in diesem Fall geforderten Honorare angemessen sind, muß man sicher genauer untersuchen, die Honorarlisten der Berufsverbände machen aber keinen Unterschied nach dem Erfolg des Mediums, in dem Bilder verwendet werden. Internet heißt per-se weltweite Verwendung.
Unser Rechtssystem erfordert es (leider), immer gleich “richtig” einzusteigen, sonst ist man hinterher selbst der Dumme. Das Risiko kann kein Selbständiger eingehen, deshalb kommt immer sofort die anwaltliche Abmahnung. Besser wäre es sicherlich, wenn die erste Abmahnung wie in anderen Ländern ohne Kosten für den Abgemahnten erfolgen könnte (deutsche Eigenart), dann wäre der Sachverhalt gerichtsfest festzustellen, ohne daß es gleich Tausende kostet. Beschwerden dazu bitte an die Justizministerin!
Das billig- und Geiz-ist-geil-Gekreisch kann ich nicht ernst nehmen. Jeder sollte sich mal überlegen, daß das irgendwann auch auf das eigene Einkommen durchschlägt. Nämlich mindernd.
@Udo
Niemand will es Fotografen verbieten, für ihre arbeiten anständige Honorare zu nehmen. Ich habe auch überhaupt nichts dagegen, wenn ein Fotograf solche Fotos für tausende von Euros lizensiert oder verkauft.
Hier läuft aber etwas ganz anderes. Hier wurden die Fotos als frei ium Internet verteilt, und dann wurde denjenigen, die die Fotos deswegen genutzt haben, weil sie frei sind, eine gigantische Rechnung aufgemacht. Schließlich waren die Fotos nur in UK “frei”, die Verwertungsrechte für Deutschland lagen aber bei der “Bulls Pressedienst GmbH”. Der Nutzer konnte das natürlich nicht wissen - sonst hätte er die Bilder ganz sicher im Regal liegen lassen.
Dass die “Bulls Pressedienst GmbH” die Rechte an den Bildern für Deutschland extra deswegen gekauft hat, um dann durch auf dem Rechtswege eingetriebene Lizenzgebühren zu Geld zu kommen, ist hingegen natürlich nicht beweisbar. Ebenso unbekannt ist, wieviel die “Bulls Pressedienst GmbH” für den fotografischen Abfall bezahlt hat, der hier so teuer an den Mann gebracht wird. Ich vermute, die Lizenzrechte der Bilder für Deutschland haben auf dem Verhandlungswege weit weniger gekostet, als nun für eine Lizenz auf einer schlecht besuchten Internetseite verlangt wird.
Bei den durchgesetzten Preisen setzt der nächste Schwachsinn an, nämlich dass Veröffentlichung im Internet weltweite Verbreitung heißt, wegen ein paar Bannern auf der Seite eine gewerbliche Nutzung unterstellt wurde und deshalb der teuerste Tarif laut Verwertungsgesellschaften gilt. Auf diese Weise wurden die Bilder für eine Webseite mit gut zehn Besuchern am Tag teurer, als wenn Bild einen Titel daraus gemacht hätte. Geht man hingegen bei dem 17-jährigen Azubi trotz in Ansätzen vorhandener professioneller Aufmachung von einer privaten Webseite aus, dann würden pro Bild nicht mehr 200 Euro, sondern nur noch 2 Euro fällig.
Auch wenn ich das für falsch halte, dass bei solch einem nicht zu erkennenden Lizenzirrtum überhaupt Lizenz- oder Abmahngebühren zu entrichten sind, wären wir bei einer Verurteilung des Jugendlichen zur Zahlung von insgesamt 18 Euro Lizenzgebühren, was in Anbetracht der Gesamtumstände (Bilder ohnehin frei verfügbar, Hobby-Webseite, kaum Besucher auf der Seite) eine angemessene Größenordnung wäre.
Wenn da ein Urteil mit der Pflicht zur Zahlung von 18 Euro rausgekommen wäre, dann hätte das auch sicher keinen öffneltichen Aufschrei gegeben.