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31. Januar 2006

p2p aus der Sicht eines Laien ;-)

von @ 11:33. abgelegt unter Recht und Unrecht, Informationszeitalter, IT-Sicherheit

Brigitte Zypries wird gerade von nahezu allen Seiten heftig attackiert dafür, dass sie eine Bagatellklausel in die neue Urheberrechtsnovelle einbauen will. Auch wenn der Grund für die geplante Bagatellklausel möglicherweise eher in der durch automatisch generierte Strafanzeigen ausgelösten Überlastung der Jusitz als in der Entkriminalisierung der Jugend zu sehen ist, möchte ich mich hier ausdrücklich hinter unsere Genossin Brigitte und ihre Bagatellklausel stellen.

Im Lawblog von Udo Vetter habe ich gerade einen Hinweis auf einen Artikel eines anonymen Autors der Stiftung Warentest gefunden, der sich mit Tauschbörsennutzung auseinandersetzt und meines Ansicht nach eher der Desinformation denn der Information dienst. Dazu möchte ich nun auch hier - in einer gnadenlosen Zweitverwertung - noch mal meinen dortigen Kommentar aus Sicht eines juristischen Laien wiederholen:

Als juristischer Laie wundere ich mich, dass der Autor so tut, als wäre die IP-Adresse so gut wie der Name des Nutzers. Ich dachte immer, die IP-Adresse führt nur zum Anschlußinhaber. Darüber, welche Person vor dem Bildschirm sitzt, sagt das gar nichts aus. Ich hätte nun in meiner grenzenlosen juristischen Unbedarftheit gesagt, dass ein Anschlußinhaber, dessen Familienmitglieder von strafrechtlicher Verfolgung bedroht sind, ein Zeugnisverweigerungsrecht hat und nicht sagen muß, welches Familienmitglied Nutzer des Computers war. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie ein Anschlußinhaber dafür sorgen könnte, dass Urheberrechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Meines Wissens funktioniert das automatische Filtern von urheberrechtlich geschützten Inhalten technisch nicht.

Aber wie gesagt, ich bin juristischer Laie. Als um die Datensicherheit durch unerwünschten Zugriff bei Verlust oder Diebstahl besorgter ITler möchte ich noch empfehlen, Festplatten grundsätzlich zu verschlüsseln.

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