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28. Januar 2006

Heranziehungsbescheid zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem Bundesstatistikgesetz

von @ 20:22. abgelegt unter Tagebuch, Informationszeitalter

Brief mit dem Heranziehungsbescheid zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem BundesstatistikgesetzManchmal bin selbst ich überrascht. Das war zum Beispiel so, als ich meinen Heranziehungsbescheid zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich 2004 nach dem Bundesstatistikgesetz bekommen habe. Das statistische Landesamt Berlin IIIc hat diesen Fragebogen samt Zusatzbogen verschickt.

Die Papiere sehen martialisch aus. Vorne an liegt der Heranziehungsbescheid mit einer auf der Rückseite aufgedruckten Unterrichtung nach §17 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Dort wird mir angedroht, dass ich nun bis zur Ziehung einer neuen Zufallsstichprobe für die Erhebung ausgewählt wurde und damit zur Abgabe der Meldung verpflichtet bin. Meine Auskunftspflicht ergibt sich angeblich aus §5 DlStatG in Verbindung mit §15 BStatG. Für den Fall, dass ich nicht rechtzeitig meiner Auskunftspflicht nachkomme, wird ein Bußgeld nach §23 BStatG angedroht und dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben. Der satirische Charakter des Schreibens wird jedoch spätestens deutlich beim Hinweis auf die “Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke (ABl. EG Nr. L 196 S. 1), geändert durch Anhang II Nr. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S.1)“. Als Termin steht der 17. Februar drin. Vermutlich ist das günstig, den Fragebogen nicht viel eher zurückzuschicken, damit während dieser Zeit zumindest schon mal keine weiteren Nachfragen kommen können.

Heranziehungsbescheid zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem Bundesstatistikgesetz 2004 Unterrichtung

Dazu gibt es dann einen Fragebogen, wo zum Glück die Angabe der Telefonnummer für Rückfragen freiwillig ist, und einen Zusatzfragebogen. So weit kommt es noch, dass ich freiwillig meine Telefonnummer für Rückfragen angebe. Dafür darf ich den Wisch oben mit einer Unterschrift versehen. Bitte schön, einen Kringel habe ich auch für das statistische Landesamt übrig.

Gleich die erste Frage ein Brüller ist: “Welche Wirtschaftliche Tätigkeit führt ihr Unternehmen aus?” Was sich wie eine einfach verständliche Frage anhört, wird sodann erläutert: “Als Grundlage der Zuordnung verwenden Sie bitte das beiliegende Verzeichnis “Klassifikation der Wirtschaftszweige - Ausgabe 2003″. Klasse, damit sind bestimmt die fünf Blätter gemeint, die als Erläuterungen zum Fragebogen dazu gegeben wurden. Und tatsächlich, in der Kategorie Datenverarbeitung und Datenbanken gibt es zwei Kategorien zur Softwareentwicklung: Webseiten-Design und sonstige Softwareentwicklung. Ich schmeiß mich weg vor lachen. Die Beantwortung der Frage nach der Tätigkeit ist also ganz einfach: 72.22.3. Das ich da nicht gleich drauf gekommen bin.

Fragebogen Vorderseite zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem Bundesstatistikgesetz 2004
Fragebogen Rückseite zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem Bundesstatistikgesetz 2004
Erläuterungen zum Fragebogen Rückseite zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem Bundesstatistikgesetz 2004

Die Frage nach der Rechtsform und der Anzahl der Betriebsstätten ist hingegen wirklich einfach. Auf der nächsten Seite geht es dann lustig weiter. Zum Glück habe ich keine 250.000 Euro Umsatz gemacht. Sonst wären hier nämlich all die Fragen, die für das Finanzamt dank Kleinunternehmerförderungsgesetz nicht mehr zu ermitteln sind, doch zu ermitteln. So bin ich auf einige grundlegende Fragen beschränkt. Erhoben wird also Umsatz, Personen, die für mich tätig waren, Lohn- und Gehaltsempfänger, Personalaufwand, Sozialaufwand, Sachaufwand, Aufwendungen für Mieten, Bestände, Investitionen, betriebliche Steuern, und Subventionen. Aber auch so sind das einige Daten mehr, als ein Einnahmeüberschußrechner haben muß. Mit dem politischen Ziel der vereinfachten Buchführungspflichten für Kleinunternehmer ist diese Datenerhebung nicht in Einklang zu bringen, wo es genau darum geht, dass die Daten nicht mehr erfaßt werden müssen. Die ausführlichere Spalten und der Zusatzfragenbogen für die Auskunftspflichtigen, die mehr als 250.000 Euro Umsatz gemacht haben, läßt sich auch wohl kaum mit dem Ziel, die Bürokratie abzubauen, in Einklang bringen.

Hilfreich ist aber eine Angabe in der rechten Spalte des Fragebogens: Wenn Ihre Geschäftsunterlagen im Einzelfall für die Beantwortung der Fragen nicht ausreichen, bitten wir um eine sorgfältige Schätzung. Na also, geht doch. Sorgfältige Schätzung wird ja wohl heißen, zu jedem Feld für die wahrheitsgemäße Beantwortung mindestens zwei Sekunden, und im Interesse der Produktivität höchstens drei Sekunden, nachzudenken. Jetzt geht der Zettel schnell von der Hand. Nur eine Frage bleibt nun noch offen: Rücksendung des Mumpitz mit Porto oder einfach mit Hinweis auf “Gebühr zahlt Empfänger”? Wenn sich das statistische Landesamt so einen Mist ausdenkt, sollen sie gefälligst auch das Porto zahlen.

Zusatzfragebogen zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem BundesstatistikgesetzLustig dabei ist, dass diese Daten dann schlauguckende Professoren der Volkswirtschaftslehre dazu benutzen, um festzustellen, wie die wirtschaftliche Lage ist und Politiker mit diesen auf Sand gebauten Daten ideologisch motivierte wirtschafts- oder arbeitsmarktpolitische Entscheidungen begründen. Und wenn ich da jetzt großzügig geschätzt habe, dann wächst das Bruttosozialprodukt. Als ich das erste Mal in Sankt Petersburg war, lag dort der offiziell per Statistik ermittelte Durchschnittsmonatslohn bei knapp 20 Dollar. Ein Putzfrau war jedoch unter 10 Dollar die Stunde nicht zu finden. Hier in Deutschland haben wir inzwischen ähnliche statistische Effekte.

Als politische Lehre bleibt zu fordern, das statistische Landesamt Berlin IIIc aufzulösen und das Dienstleistungsstatistikgesetz und das Bundesstatistikgesetz abzuschaffen, weil das vollkommen überflüssige Bürokratie für die Erhebung von Daten ohne jegliche Aussagekraft ist. Wenn die Statistikbehörde aussagekräftige Daten will, um eine EU-Richtlinie zu erfüllen, sollte sie sich die Daten von den Finanzämtern aufbereiten lassen.

Ein Kommentar zum Beitrag “Heranziehungsbescheid zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich nach dem Bundesstatistikgesetz”

  1. anonymerhorst sprach

    zumindest gibts 12 stellen für volle euro beträge ;-) (ich auch heimgesucht von statistik@brd.de)

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