George W. Bush hat sich wohl fürchterlich geägert darüber, dass er im Internet vor allem in anonymen Diskussioonsrunden gar nicht gut wegkommt. Kriegstreiber und Verbrecher sind wohl noch eher milde Ausdrücke, mit denen George W. Bush belegt wird. Heise.de hat heute darüber berichtet, dass George W. Bush das Gesetz zur Verhinderung von Stalking in den USA ohne Einschränkungen auf Cyberstalking ausgedehnt hat.
Demnach drohen in den USA nun jedem, der anonym im Internet eine Äußerung macht, über die sich jemand anders ärgert, Geldstrafen oder bis zu 2 Jahre Haft. Damit ist die Meinungsfreiheit in den USA wohl erledigt. Ich kann mir bereits lebhaft vorstellen, wie deutsche Touristen bei der Einreise in die USA festgenommen werden, weil sie sich im Internet anonym negativ über George W. Bush geäußert haben und die NSA die richtigen Daten herausbekommen hat.
Davon abgesehen, halte ich Cyberstaking durchaus für ein ernstes Problem im Informationszeitalter. Zu Cyberstalking habe ich mir hier im Parteibuch schon einige Male Gedanken gemacht habe, und zu dem die deutsche Justiz noch keinerlei Beziehung hat.
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tja, schon blöd wenn einem ein lieblinsthema dermassen um die ohren fliegt
Keine Ahnung, aber eine Meinung…
Auch in den USA kann nicht einfach gegen die Verfassung verstoßen werden - und da steht die Meinungsfreiheit drin. Laut amerikanischen Rechtsexperten wird diese neue Regelung vor Gerichten keinen Bestand haben. Also : erst RICHTIG recherchieren, dann schreiben. Heise reicht zur Beurteilung gewisser Sachverhalte nicht immer aus.
Welches Land hat eigentlich noch einmal eine Impressumspflicht für private Blogs ?
@Tommy
klar weil ja auch jeder das gelad hat sich solange durchzuklagen, in USA muss man nämlich den ganzen instanzenweg durchlaufen, sowas wie verfassungsklage gibt es da meines wissens nicht. Das es in Deutschland ein Impressumspflicht für private Blogs gibt ist schlichtweg Unsinn und vorrauseilender Gehorsam. Richtig ist es gibt eine Impressumspflicht für Teledienstanbierter, wenn du 2-3 mal die woche deinen senf ablässt und das ganze nicht kommerziell betreibst reicht es die adresse auf anfrage bereitzustellen. Also Lieber Tommy: erst RICHTIG recherchieren, dann schreiben. Ausserdem kannst du deinen Blog auch bei einem schweizer anbieter hosten, dann fällt das sowieso weg. Wichtig ich rede von bloggs nicht von domains oder webseiten!
Nein, Herr oder Frau Linksblogg, man müsste nicht den Instanzenweg durchlaufen. Es würde aber wohl so aussehen, dass die Bush Regierung natürlich bis zum Obersten Gerichtshof gehen würde. Kostet dann zwar Zeit, aber kein Geld, da für prominente Verfahren sofort dutzende Anwälte bereitständen, die pro bono für die Meinungsfreiheit kämpfen würden. Außerdem würden Bürgerrechtsorganisationen die Kosten mittragen (geschieht ja auch im Fall El - Masri).
Zu Deutschland : Hier habe ich RICHTIG recherchiert, und geschäftsmäßiger Betrieb bedeutet nach herrschender Meinung unter Juristen eben nicht nur, dass man eine Gewinnerzielungsabsicht haben müsste. Regelmäßiges Veröffentlichen reicht aus (und ein Blog ist ja nur ein Blog wenn dort regelmäßig etwas erscheint).
Also theoretisch : Impressumspflicht (Bis der BGH oder das bundesverfassungsgericht mal ein Einsehen über diesen Unsinn haben). Allerdings ist die Chance wegen fehlerhaften Impressum abgemahnt zu werden eher gering (auch noch nie vorgekommen meines Wissens nach). Wer allerdings über “heiße” Themen bloggt (wie unser Marcel hier), riskiert ohne Impressum natürlich, seinen Gegnern über die juristische Schiene Munition in die Hand zu geben.
Also Marcels “Blog” für ich eher als Webseite bezeichnen (es gibt nämlich auch ein wiki das dazu gehört), ausserdem erscheinen hier regelmässig artiekl, die seite ist also nicht privat sondern stellt aller Wahrscheinlichkeit einen Mediendienst da, deshalb impressum.
Bitte nenne mir nur einen einzigen privaten(!) Blog der verklagt würde. Mit Bagatell-fällen beschäftigen sich Gerichte nämlich aus Prinzip nicht!
Ich sagte doch, es ist noch kein Fall vorgekommen. Aber wenn man sich die Heidi Klum / Sozialgericht Bremen Gechichte ansieht, wären der Shopblogger und der Werbeblogger ohne Impressum leicht angreifbar gewesen. Und da geht es eben nicht um Bagatellen.
Schau mal hier : http://www.lawb...ressumspflicht/
In Deutschland gibt zwar eine Impressumspflicht, aber praktisch keine rechtlichen Sanktionen, wenn es fehlt, weil Abmahnungen nicht so ohne weiteres den richtigen Empänger finden, eben weil das Impressum fehlt. Nur weil jemandem eine Domain gehört, heißt das ja noch lange nicht, dass er die dazugehörige Webseite betreibt. So sehe ich das zumindest.
Worte im Internet ohne Namensangabe sind wie Geschreibsel an einer Klowand. Ich halte das deshalb für Unklug, ohne Namensangabe zu schreiben, weil Worte mit Namen tendenziell mehr Gewicht haben.
George W. Bush probiert es halt mal, durch die Hintertür die Möglichkeit einer besseren Kontrolle der öffentlich geäußerten Meinungen einzuführen. Wer etwas unter Angabe seines Namens sagt, kann durch vorgeschobene Klagen mundtot gemacht werden, wer seinen Namen nicht angibt, liefert damit gleich einen Vorwand für juritsche Verfolgung. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass das Gesetz in der Interpretation von den Richtern in den USA aus Verfassungsgründen stark zurechtgestutzt wird.