Der Präsident der USA, George W. Bush, läßt durch die CIA in Europa systematisch foltern und die schweizer Zeitung Sonntagsblick hat ein wichtiges Beweisstück dafür veröffentlicht. Der Sonntagsblick hat heute ein ihm zugespieltes Fax des ägyptischen Außenministers an seinen Botschafter in London veröffentlicht, dass der schweizer Geheimdienst mitte November 2005 abgefangen hat. Darin bestätigt der ägyptische Außenminister seinem Londoner Botschafter, dass der ägyptische Geheimdienst detaillierte Kenntnis aus eigenen Quellen zu den Folterlagern der CIA in Osteuropa hat.
In Italien hat die Mailänder Staatsanwaltschaft 22 CIA-Agenten ohnehin schon zur Fahndung ausgeschrieben, wann folgt die Fahndung nach dem Drahtzieher der Verbrechen? Nun wird nicht etwa der Oberbefehlshaber der CIA, George W. Bush, wegen Folter angeklagt und ein Haftbefehl gegen George W. Bush ausgestellt, sondern gegen den Sonntagsblick soll ein Verfahren wegen Geheimnisverrats oder Landesverrats eröffnet werden und eine Untersuchung durchgeführt werden, wie es zu der Panne kommen konnte. Dazu hätte ich mal eine Frage an die schweizer Rechtsgelehrten. Steht in Schweizerischen Bundesverfassung nicht:
So als Außenstehender finde ich das überraschend, dass dem Oberbefehlshaber der CIA, der systematisch foltern läßt, nichts passiert, diejenigen, die darüber berichten, aber bestraft werden sollen. Ich hätte Art. 10, 3 der schweizerischen Bundesverfassung da anders interpretiert. Was gilt denn nun: foltern verboten oder über foltern berichten verboten?
Damit nun zukünftig keine Mißverständnisse mehr aufkommen, möchte ich den Schweizern einen Vorschlag machen, Art. 10, 3 der schweizerischen Bundesverfassung leicht umzuformulieren:
Berichte über Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
Dann klappt es auch mit der Presse.
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Ausländische Geheimdienste mögen systematisch foltern. Dabei sollte man die deutsche Variante eines Polizeistaates nicht vergessen. »Wo bleiben die Justiz und wo die Mainstream-Medien?«
Übrigens, die Beihilfe zum Geheimnisverrat wurde als Argument zur Rechtfertigung der Durchsuchung bei Cicero verwendet. Ein universelles Mittel, um die Pressefreiheit zu bekämpfen.
Mit den Geheimdiensten stimmt etwas nicht - die deutschen Mainstream-Medien halten sich bei diesem Thema zurück. Eine positive Ausnahme bildet das Saar-Echo, das zahlreiche Berichte zum Thema Folter in den vergangenen Wochen veröffentlicht hat.
@KS
Von der Geschichte um die Durchsuchung bei Cicero kennt Mein Parteibuch auch noch eine ganz andere Version, als die, die in der Wikipedia verbreitet wird. In dem Zusammenhang gab es eine Abmahnung von BKA-Chef Jörg Ziercke an Focus und R-Archiv, die anscheinend auf die Möglichkewit hingewiesen hatten, dass der Geheimnnisverrat möglicherweise von der Führung des BKA geplant gewesen sein könnte, um undichten Stellen innerhalb des BKA durch die Durchsuchung von Cicero auf die Spur kommen zu können.
Zu Mißhandlungen durch Polizei und Justizvollzug gibt es übrigens auch im Parteibuch schon einen Beitrag, nachdem BKA-Mann Ralph Trede ausgepackt hat, wie die Kooperation zwischen BKA und Libanon funktioniert.
Wie ist denn der aktuelle Stand? Ist es bisher lediglich bei der Abmahnung durch das BKA geblieben? Offenbar sind die beanstandeten Texte gelöscht worden. Die Unterlassungserklärung scheint nicht abgegeben worden zu sein. Letztlich sollte ein Gericht das letzte Wort haben und nicht das BKA. Leider genügt in Deutschland offenbar schon häufig bereits die Androhung einer Abmahnung, um die Unterlassung einer Erklärung durchzusetzen.
Wie auch immer, auch die Durchsuchung bei Cicero hat dazu geführt, dass Deutschland nur noch auf Platz 18 bei der Pressefreiheit liegt. Somit wurde dem Ansehen Deutschlands durch die Cicero-Durchsuchung Schaden zugefügt.
@KS
Wie Ewald T. Riethmüller vorgestern schrieb, ist die Sache verfristet. Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, die Frist des BKA zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist abgelaufen, aber das BKA hat bisher nicht mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung nachgelegt.
Ewald T. Riethmüller schätze ich übrigens ganz sicher nicht als jemanden ein, der sich von plumpen Drohungen mit unbegründeten Abmahnungen einschüchtern läßt. Im Impressum des R-Archivs steht ein gewisser Ralf Hansen als freier Mitarbeiter drin. Ich denke, das sagt einiges.
Im Zeitalter des Buskesimus kann es sinnvoll sein, einfach mal nachzugeben. Selbst wenn man sich im Recht fühlt.
Die deutschen Behörden werden sich über kurz oder lang damit abfinden müssen, dass die Wahrheit - welche Version auch immer wahr sein mag - im Internet verbreitet wird. Durch eine angemessene Informationspolitik können deutsche Behörden ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten. Abmahnungen und einstweilige Verfügungen dürften langfristig die schlechtere Alternative sein.