Nachdem Hans-Joachim Selenz Strafanzeige gegen Sigmar Gabriel unter anderem wegen Meineides gestellt hat, hat Sigmar Gabriel angekündigt, eine Verleumdungsklage einzureichen. Um die Verleumdungsklage ist es derweil ruhig geworden, stattdessen erklärte erst die taz am 19.12.05 mit dem Artikel Der Autominister, welche Lobby-Dienstleistungen Sigmar Gabriel für VW wohl erbringen könnte, und nun legt Hans-Joachim Selenz in Reaktionen Nr 5 zum Schwarzbuch VW nach:
Staatsanwaltschaft Braunschweig vor delikater Aufgabe:
Hat Minister Gabriel Landtagspräsident Gansäuer oder Richter Buske belogen? Oder am Ende sogar beide? Muss die parlamentarische Immunität des neuen Umweltministers aufgehoben werden? Eine äußerst delikate Aufgabe für die Staatsanwälte in Braunschweig. […]
Neu ist mir übrigens, dass Gerhard Schröder anscheinend vom Landgericht Hamburg unter Vorsitz von Richter Andreas Buske eine einstweilige Verfügung gegen den Eichborn Verlag als Verleger des Schwarzbuches VW bekommen hat, wonach das Buch insofern geändert werden mußte, dass nicht der Eindruck entstünde, Gerhard Schröder “habe am 10.04.1992 auf einem Flug mit einem Learjet der Charterfirma FJC von Braunschweig nach Verona “Sex-Dienstleistungen” in Anspruch genommen.“
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Apropos Klage, die Hellbraunen heulen gerade herum: www.myblog.de/kewil/art/2624049
Da sieht man mal wieder: Austeilen wie bei Deiner Klage können diese verko(r)ksten Subjekte gut. Aber wehe, es gibt mal Contra, dann wird herumgeheult, Schmäh- oder “Denunzianten”-Listen erstellt und vollkommen realitätsfern mit “Neid”-Keulen um sich gekloppt als sei es wichtiger, an welchen Positionen irgendwelcher Ranglisten ein Blog steht als welche Qualität die Inhalte haben. Aber dass die nicht ganz helle im Kopf sind, ist ja bekannt. Hellbraun ist die Haselnuss und manchmal ist sie eben auch sehr hohl
MfG
Daniel
Der Volltext der Reaktionen 5 zum Schwarzbuch VW findet sich nun übrigens auch auf der Webseite von Hans-Joachim Selenz.
Hallo Daniel (Off Topic),
Bei der von dir verlinkten Klage scheint es um Direct linking zu gehen. Das sollte man beim Zitieren berücksichtigen: Fremde Bilder immer auf den eigenen Webspace kopieren UND die Quelle verlinken.
Hallo Marcel,
Die Strafanzeige gegen Sigmar Gabriel scheint eine Zwickmühle zu sein. Übrigens, »Mein Parteibuch« hat es bei der Google Blog-Suche mit Selenz auf Platz 1 geschafft. Glückwunsch.
[…] Sigmar Gabriel hat im Jahr 2003 vermutlich vergessen, dem niedersächsischen Landtagspräsidenten die Aufnahme einer Gewerbetätigkeit anzuzeigen. Kann ja mal vorkommen. Auch dass er vergessen hat, einen Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in die er Einstieg, zu erwähnen, kann sicherlich mal passieren. Naja, und eine eidesstattliche Versicherung über die Anzeige des Einstiegs beim Landtagspräsidenten, damit bekräftigte er ja nur Tatsachen, soweit er sich daran erinnern kann. Manchmal irrt man eben. Und von den 100.100 Euro, die Hartz persönlich an die neue Firma vergab, und die jetzt im Verdacht stehen, eine private Danke-Schön-Spende oder Schmiergeld zu sein, hat Sigmar Gabriel ja schließlich auch nur 27.000 Euro kassiert, nachdem er seine Anteile an der Gesellschaft verringert hat. Soweit Sigmar Gabriel sich daran richtig erinnert. […]
Der Verlag hat gekniffen. Zu teuer oder aussichtslos.
1. 324 O 795/05 (Pressekammer Hamburg)
Einstweilige Verfügung v. 2.11.2005
Sigmar Gabriel klagte im Zusammenhang mit dem “Schwarzbuch VW” von Hans-Joachim Selenz geggen die Eichborn AG (Verlag).
Die Eistweilige Verfügung wurde vom Verlag als endgültige Regelung anerkannt.
Das Buch ist lieferbar, die streitgegenständlichen Textpassagen wurden entsprechend dem Tenor der Entscheidungen geändert.
2. Az.: 324 O 773/05 Einstweilige Verfügung v. 10.10.2005
Das Landgericht Hamburg hat dem Eichborn Verlag eine einstweilige Verfügung wegen des VW-Schwarzbuches von Hans-Joachim Selenz verpasst. Der Antragsteller, Bundeskanzler Gerhard Schröder, wehrte sich mit der EV gegen einige Textstellen in Selenz Buch, die dem Leser offenbar suggerieren könnten, der “Antragsteller habe am 10.04.1992 auf einem Flug mit einem Learjet der Charterfirma FJC von Braunschweig nach Verona “Sex-Dienstleistungen” in Anspruch genommen.”
Eichborn will natürlich diesen Eindruck keineswegs entstehen lassen und ändert selbstverständlich die monierten Textstellen in der anstehenden nächsten Auflage, um dem Ansehen der Bundesrepublik keinen Schaden zuzufügen.
Die einstweilige Verfügung wurde vom Verlag anerkannt. Der Fall ist für den Verlag damit abgeschlossen.
Vor der angegeriffennen Bahauptung hat damit keinen beweisbaren Tatsachenhintegrund und ist juristisch gesehen falsch. Sie entspricht nicht der juristischen Wahrheit.