Wie die ARD Börse berichtet, hat das LG Darmstadt der Telekom AG gerichtlich einstweilen untersagt, die Fusion mit ihrer eigenen Tochter zu vollziehen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Ich komme nicht umhin, dem Gericht ein Lob dafür auszusprechen, der vollständigen Abzocke von über 1,8 Mrd Euro einstweilen einen Riegel vorgeschoben zu haben.
Die Telekom hatte im Jahre 2000 ihre Internettochter ausgegliedert, 10% der Aktien (gut 100 Mio Stück à 27 Euro) für 2,7 Mrd Euro an die Börse gebracht und 90% der Anteile behalten. Die Geschäftspolitik der T-Online wurde durch die 90% Beteiligung der Mutter weiterhin von dieser maßgeblich bestimmt. T-Online hat im weiteren vor allem Geschäfte mit der Mutter gemacht, wobei der Aktienkurs auf zwischenzeitlich unter 5 Euro abgerutscht ist. Die Telekom AG sieht inzwischen jedoch strategisches Potential in T-Online und möchte endlich in das gemeinsame Geschäft mit der Tochter investieren. Bevor sich dies nun auch positiv im Aktienkurs niederschlägt, will die Telekom die zukunftsträchtige Tochter wieder in den Konzern eingliedern und hat den Aktionären 8,99 Euro pro Aktie geboten. Gegen die Fusion wehren sich vor allem Kleinanleger, die sich von der Geschäftspolitik von Telekom und T-Online betrogen fühlen. Durch das Manöver des Börsenganges und den anschließenden Rückkauf der Aktien hat die Telekom AG 1,8 Mrd Euro aus den Kursverlusten der Anleger “verdient”.
Völlig unverständlich ist für mich die Argumentation der Telekom AG, dass der Markt für schnelle Internetanschlüsse bis zu einer endgültigen Entscheidung in einigen Jahren möglicherweise verteilt sei. Es hindert die Telekom AG schließlich nichts daran, gemeinsam mit ihrer Tochter T-Online in den Markt zu investieren. Genau so war das schließlich auch beim Börsengang von T-Online im Jahre 2000 geplant und versprochen worden.
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die verhinderte eintragung der verschmelzung ist absoluter nonsens, da es nichts ändert.
es wird trotzdem n spruchstellenverfahren geben und dann eine entsprechend höhere abfindung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen verzinsung. und spätestens danach ist die verschmelzung dann auch nicht mehr aufzuhalten. verzögert sich nur n paar jahre.
@shifttaste klemmt
Selbstverständlich ändert der Beschluß nichts grundsätzliches. Ich meine aber, er geht in die richtige Richtung. Ich finde das, wenn schon nciht verboten, dann zumindest allemal unethisch. Sicher kann man einwenden, dass jemand, der Aktien einer Tochter Kauft, wo die Mutter noch 90% dran hält, selbst Schuld ist, aber trotzdem sehe ich hier jeglichen Anstand verloren gegangen.
wer hat denn die käufer damals gezwungen die überteuerten aktien zu kaufen?