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22. November 2005

Kündigung von Leistungen beim Webhoster 1&1

von @ 10:52. abgelegt unter Informationszeitalter

Diese Webseite ist auf einem Server von 1und1 gehostet. Das Hosting bei 1und1 ist zwar nicht ganz billig, dafür ist der Hoster nach meinen Erfahrungen der letzten 6 Jahre sehr zuverlässig und auch die Internetanbindung steht. Dieses gute Bild wurde durch zwei von mir wahrgenommene Ausfälle der Internetanbindung innerhalb des letzten Jahres jedoch getrübt. Die kundenunfreundliche, unprofessionelle und schleppende Bearbeitung eines abgehenden KK trübt dieses Bild nun weiter.

1&1 macht es den Kunden ganz leicht, zusätzliche Leistungen zu einem Vertrag zu bestellen. Dazu muß man nur die Online-Menus im “Kundencenter”, wo der Kunde alle seine relevanten Daten einsehen und ändern kann, entsprechend ausfüllen und auf Absenden drücken.

Wer jedoch die zusätzlichen Leistungen wieder abbestellen will, dem wird das ganz zufällig etwas schwer gemacht. Um 1&1 dazu zu bewegen, einem KK Auftrag zur Übertragung einer Domain auf einen anderen Provider zuzustimmen, muß man:
1. Sich aus der Hilfe heraussuchen, dass die Kündigung von einzelnen Leistungen nur über eine eigene Webseite https://vertrag.1und1.de/ möglich ist, zu der im “Kundencenter” wohl zufällig der Link vergessen wurde
2. Dort muß dann ein Formular ausgefüllt werden, auf dem die gewünschten Optionen für die Kündigung ausgewählt werden. Im Falle eines abgehenden KK läßt sich zwar bestimmen, dass einem KK schnellstmöglich zugestimmt werden soll, allerdings läßt sich nicht dass DENIC Mitglied benennen, wo der KK herkommen soll, dem zugestimmt werden soll
3. Mit den Daten wird dann von 1und1 ein Bestätigungsformular gebildet, auf dem der Benutzer der Benutzer keine Änderungen machen darf “gelten als nicht geschrieben” und dass er sich ausdrucken muß
4. Auf dem Formular muß der Kunde dann unterschreiben, dass er “hiermit alle Rechte an der oben angeführten Domain zurücklegt”.
5. Das unterschriebene Formular muß dann per rief nach Karlsruhe oder per Fax an eine 12 Cent-pro-Minute teure Sondernummer abgeschickt werden
6. Drei Tage nach Absenden des Faxes ist der Status der Teilkündigung immer noch: Warten auf Fax. Die Hotline kostet wieder 12 Cent pro Minute und nach 5 Minuten in der Warteschleife erklärt der Service-Mitarbeiter, dass drei Tage Bearbeitungszeit für die Bearbeitung von eingehenden Kündigungen normal sei und eben etwas länger daure als die Bearbeitung von neuen Bestellungen.

Kundenfreundlich wäre die Anzeige eines Links zu Kündigungsoptionen im Kundencenter und die Errreichbarkeit unter einer normalen Telefon- und Faxnummer. Professionell wäre es, wenn betimmt werden kann, von welchem DENIC-Mitglied ein eingehender KK kommen wird, dem zugestimmt werden soll, damit man nicht Gefahr läuft, die Domain bei einem Umzug an jemand anders zu verlieren, der frech einen unberechtigten KK von einem anderen DENIC-Mitglied schicken läßt. Während neue Bestellungen normalerweise spätestens am nächsten Tag bearbeitet werden, ist die Bearbeitung von Teilkündigungen mit drei Tagen für ads zur Kenntnis nehmen eines Formularfaxes schleppend.

Insgesamt gibt 1und1 damit ein schlechtes Bild ab, und bringt mir die Überlegung nahe, nach sechs Jahren ganz von 1&1 wegzugehen.

26 Kommentare zum Beitrag “Kündigung von Leistungen beim Webhoster 1&1”

  1. Manni sprach

    Passen Sie nur auf, daß Sie nicht noch versehentlich ein Auftragsformular für irgendeinen obskuren Onlineanzeigendienst abschicken…

  2. tim sprach

    Danke für den Tipp. Habe mich schon lange gefragt, wie das geht und sofort zwei überflüssige Domains gekündigt, die ich schon seit geraumer Teit nicht mehr brauche.

  3. Mein Parteibuch sprach

    @tim
    Nichts zu danken. So hat mein Parteibuch für Sie ja wenigstens auch mal einen ganz praktischen Nutzen. 1und1 ist übrigens inzwischen wirklich nicht mehr ganz billig. 99 Cent pro Domain und Monat für eine Zusatzdomain kann selbst ich unterbieten.

    Ich übernehme übrigens auch gern die Registrierung von Domains, habe gerade die Preise auf 6,99 Euro pro Jahr und Domain zzgl 2,49 Euro pro Jahr und Domain für DNS gesenkt. Webspace, wo beinahe beliebig viele Domains aufgeschaltet werden können, habe ich ab 2,99 Euro pro Jahr im Angebot.

  4. Daniel sprach

    Ich hatte auch mal was mit 1&1, wie wohl viele, die mal günstig nach Domains und Webspace gesucht haben, bin aber inzwischen seit vielen Jahren bei www.hosteurope.de und da sehr zufrieden. Die Preise sind auch akzeptabel, auch wenn vor einigen Monaten neue Produkte eingeführt wurden, die zwar variabel sind, aber unterm Strich mehr kosten als die alten. Deshalb fiel dann die Entscheidung für einen Root-Server…

    MfG

    Daniel

  5. Mein Parteibuch sprach

    Laufen die Kisten bei Hosteurope denn inzwischen vernünftig? 5000 GB inklusiv Traffic ist ja, für den, der sie braucht, wirklich eine Menge für 99 Euro, bloß wenn die Kisten dann so schlecht angebunden sind, dass nicht mal 100 GB pro Tag abrufbar sind, weil die Leitung zu dünn ist, dann nützt das wenig. Hosteurope hat meines WIssens nach immer 100 MBit “shared” angeboten.

  6. wohnungen in sprach
  7. 4rtist.com#──────█████████═════█ sprach

    was auch gesagt werden muß. Die Zusatzfeatures, welche für blogs von Nöten sind , können auch zu einem 10tel des preises bei kleineren Hostern bezogen werden.

    25 mb 10gb 1x.de 10xsub für 25cent

    Die 1+1 preaise werden auch durch die bunte Herausfallwerbung nach oben getrieben

    An der infoseite blog-space.de verdiene ich nichts

    WWW.6reetings_from_█═════████████──────.4rtist.com

  8. Mein Parteibuch sprach

    @4rtist
    Vor allem beruht das Preis-Leistungsverhältnis auf der Hoffnung, dass die 10 GB Traffic nicht mit vielen kleinen prozessorintensiven Dantenbankabfragen alle in den Abendspitzen aufgebraucht werden. Realistisch kann man Hoster erst beurteilen, wenn die schon eine zeitlang am Markt sind und in der Phase des Geschäftsplanes sind, wo sie Gewinne einfahren.

    Trotzdem ist das Angebot nicht schlecht, für 3 Euro Domain inklusive Webspace kann man nichts verkehrt machen.

  9. Mein Parteibuch » Staatsschutz ließ offenbar Seite der Georg-Werth-Gesellschaft wegen Mohammed Karikatur abschalten sprach

    […] Heute morgen war die Seite der GWG-Köln nicht erreichbar. Inzwischen ist die wohl bei 1und1 gehostete Seite der GWG-Köln jedoch wieder erreichbar. Bemerkenswert finde ich, dass außer dem rechtslastigen politically incorrect Blog beinahe niemand den Skandal (hier die Ausnahme) veröffentlicht hat. […]

  10. Mein Parteibuch » 1&1 Root Server wegen Netzwerkstörung seit vier Stunden offline sprach
  11. B***** Manfred sprach

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    ich habe anfang Dez 2005 bei 1&1 einen DSL Anschluss beantragt. Seid dem 14.12.2005 kann ich diesen Anschluss nutzen.Bisher lief alles soweit ganz gut.Bei meiner letzten Rechnung vom 16.7.06 durch 1&1 ist zu meiner voelligen Ueberraschung eine weitere Leistung berechnet die ich gar nicht will und brauche.Es handelt sich um den 1&1 Norton Internet Security Online fuer 4,99 Euro/monatlich. Wie kann ich mich dagegen wehren?
    fuer Ihre Bemuehungen im voraus besten Dank.
    mfg
    Manfred B*****

    [Anmerkung Editor 28.07.2006: Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Bitte des Kommentierenden anonymisiert.]

  12. Kai sprach

    @ 9 - Hallo,

    Ich hatte in den vergangenen 12 Monaten Probleme mit freenet.de, web.de und zur Zeit mit NetCologne. In diesen Fällen gab oder gibt es Probleme mit der Vertragslaufzeit (freenet.de), ob überhaupt ein Vertrag zu Stande gekommen ist (web.de), beziehungsweise zu welchen Bedingungen ein Vertrag zu Stande gekommen ist (NetCologne).

    Normalerweise würde man unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten, um gegebenenfalls negative Feststellungsklage zu erheben. Jedoch sind die Streitwerte regelmäßig sehr gering.

    Aufgrund des in seiner ursprünglichen Fassung 1935 unter A.H. erlassenen Rechtsberatungsgesetzes, das eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt, ist es leider nicht möglich, Ihnen konkreten Rechtsrat zu erteilen.

    Am besten, Sie denken mal über den Unterschied der zivilrechtlichen Begriffe Kündigung und Anfechtung nach. Darüberhinaus gilt natürlich immer, dass ein Vertrag durch Angebot und Annahme zu Stande kommt. Ein bisschen Rechtsgeschäftslehre kann nicht schaden, wenn man sich mit den diversen Internet-Anbietern herumschlagen muss.

    Im Übrigen kann man sich durch Veröffentlichung im eigenen Blog wehren - die Fakten sachlich und wahrheitsgemäß darstellen, dann können andere davon profitieren.

    Außerdem sollten Sie mal über Google nachschauen, ob es nicht andere Betroffene gibt, sofern noch nicht geschehen.

    Viele Grüße

  13. Hartmut Pilch sprach

    Auch bei united-domains.de ist es unverhältnismäßig schwer, einmal angemeldete Dienste wieder abzubestellen. Man kann eine Domäne per Mausklick anmelden, aber nur mit einer 1&1 ähnlichen, schwer auffindbaren Prozedur per Fax abbestellen. Sehr einfach hingegen ist es wiederum, seine Domäne über eine wohl mit United-Domains verbündete Firma Seto zum Handel anzubieten.

    @kai
    Wenn jemand bei Seto oder United-Domains jetzt prozesswütig sein sollte, bräuchte er nur in einer geheimen eidesstaattlichen Erklärung dem LG Hamburg erzählen, dass meine obige Darstellung in irgend einem Detail zu ihren ungunsten irrt, und schon hätte ich oder vielleicht mein-parteibuch Gerichtskosten zu zahlen. So viel zur Aussage, man könne sich mit einem Blog schützen. Schützen kann man sich damit, falls man nicht gerade ein großes Budget zum Prozessieren vorbereitet hat, nur vor freundlichen Zeitgenossen.

  14. TT sprach

    Bei Problemen mit Freenet und Web.de würde ich es mal im Forum von computerbetrug.de versuchen; “da wirst du geholfen”.

    Schwierigkeiten mit United Domains? Wäre mir neu; ich hatte lange Zeit alles bei denen und auch nicht ansatzweise Probleme. Die benötigten Auskünfte und Formulardownloads sind ganz einfach im Portfolio unter den FAQ´s (speziell Pkt. 4) zu finden.

    Die Prozedur bei Änderung / Umzug / Löschung von Domains ist ja verbindlich und kein Folterwerkzeug einzelner Dienstleister. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei strikter Einhaltung alles absolut reibungslos und schnell verläuft.

  15. Kai sprach

    @ 11:

    Das ist ganz normal, dass man vor der Rechtsprechung insbesondere des LG Hamburgs Angst hat. Man muss halt ganz genau darauf achten, dass man ganz strikt bei der exakten Darstellung des Sachverhalts bleibt und alles beweisen kann.
    Man kann über Monate hinweg auf seiner eigenen Webpräsenz über das Geburtstagsgeschenk von Web.de berichten - deswegen bekommt man keinerlei Ärger.

  16. Hartmut Pilch sprach

    @kai
    Wie gesagt, wenn man entsprechend Rückstellungen (an Geld, Zeit , “Beweismitteln” etc) vorbereitet hat, kann man es schon riskieren, Kritik zu veröffentlichen.

  17. Hartmut Pilch sprach

    Wenn die andere Seite genügend Energie investiert, kann sie auch die “Beweismittel” beseitigen (z.B. Zeugenaussagen durch Androhung von Rechtsmitteln aus dem Netz verscheuchen), und andere “Beweise” können durch geheime eidesstaatliche Aussagen des Klägers aufgehoben werden. Z.B. kann eidesstattlich versichert werden, dass der Zeitungsbericht, den man lediglich zitierend referiert, falsche Angaben enthält. Dann hat man zunächst mal Gerichtskosten und ein Widerspruchsverfahren zu führen. Und das gleiche kann wegen der selben Dokumentation an beliebig vielen Gerichten in Deutschland gleichzeitig gemacht werden. An dem einen Gericht werden diese, am anderen jene Aussagen beanstandet.

    Dass Web.de das noch nicht so gemacht hat, deutet vielleicht auch darauf hin, dass die noch nicht ganz so die Möglichkeiten ausschöpfen wie manche andere. Oder vielleicht sind sie zu bekannt und haben zu viel an Ruf zu verlieren.

  18. Manni sprach

    Was spricht denn dagegen - abgesehen von den Portokosten - , notfalls etwaige bestellte Leistungen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen?

  19. Kai sprach

    Hallo Hartmut Pilch,

    Da haben Sie leider vollkommen recht. Wenn man sich unsicher ist, dann sollte man als Bürger einfach schweigen und die geforderte Geldsumme bezahlen. Dadurch kann sich eine Menge Ärger ersparen. Es gilt das Recht des Stärkeren.

    Hallo Manni,

    Eine Kündigung kann bedeuten, dass man grundsätzlich anerkennt, dass ein entsprechender vertraglicher Anspruch des Gegners besteht. Was aber, wenn der Gegner lediglich einen Anspruch behauptet, der gar nicht vorhanden ist? Dann braucht man nicht zu kündigen.

    Im Übrigen gilt beim Einschreiben mit Rückschein: “Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Schriftstück versandt wurde, welchen Inhalt dieses Schriftstück hatte, kann damit nicht bewiesen werden. Das schränkt den Beweiswert eines Einschreibens z. B. für ein Gerichtsverfahren stark ein.”

    Es ist halt ein Phänomen der Gegenwart, dass Unternehmen/Konzerne häufig vom Rechtsstaat zu Lasten des Kunden profitieren, der aus Unsicherheit oder Unwissenheit häufig im Zweifel lieber zahlt, selbst wenn der Anspruch durch das Unternehmen zu Unrecht geltend gemacht wird.

  20. Manni sprach

    @Kai:

    Ja, tatsächlich kann natürlich der Empfänger behaupten, er habe einen leeren Umschlag erhalten (was natürlich lebensfremd ist). Wenn man eine derartig absurde und dreiste Verteidigung erwartet und zudem befürchtet, daß ein Gericht dieser Darstellung folgen könnte, sollte man dann in letzter Konsequenz den Brief dann unter den Augen eines Zeugen eintüten und abschicken.
    Ansonsten: Wenn der Gegner sich auf einen nicht vorhandenen Anspruch stützen will, dann muß er diesen am Ende glaubhaft beweisen können.
    Ändert natürlich nichts an der berechtigten Kritik, daß manche Unternehmen versuchen, Vertragsbeendigungen auf unfaire Weise zu behindern.

  21. Wiedergut Wolfgang sprach

    Ich habe das kostenlose Zusatzpaket Norton Internet Security mit angeklickt, nutzte es jedoch nicht da es meinen Rechner in die Knie gezwungen hat. Ich habe es noch während der Testphase gekündigt, aber angeblich ist mein Fax nicht angekommen obwohl ich einen Sendebericht habe und von der Telekom einen Einzelnachweis für dieses Fax. Trotz alledem besteht man auf eine Laufzeit bis 12/2007. Somit wird ein angebliches “Dankeschön” zu einem trojanischem Pferd. Wie kann man sich hier zur Wehr setzten?

  22. MZ sprach

    ich hab grade 15 minuten gebraucht, um an die Faxnummer für KK Kündigungen zu kommen, das ist sie wahrscheinlich:
    01805 00 13 72 (12C/min)
    ich wechsle zu Goneo.de
    ich hoffe, damit spart ihr euczh die sucherei

  23. codemaker sprach

    Super jetzt hab ich verstanden wie das gehen soll.

    Hab ein Jahr einen Vertrag laufen lassen, weil ich nicht verstanden habe wie das gehn soll.

    Danke nochmal

  24. Alexandra sprach

    Und noch einer…. ich hatte fast dasselbe Problem. Ich hatte bei WEB.de DSL200 und eine ungenutzte Domain. Plötzlich kam eine Mail, dass mein Konto zu 1&1 umzieht, weil die Unternehmensstrukturen sich geändert hätten, und ich solle meine Domain kündigen, oder zu 1&1 umziehen lassen. Eigentlich sollte man meinen, dass eine schriftliche Kündigung per Einschreiben völlig in Ordnung ist, aber nein! Jetzt bekam ich eine Rechnung, obwohl ich gekündigt hatte mit der Begründung zur Kündigung darf nur ein bestimmtes Formular verwendet werden. Meine Kündigung sei darum gelöscht worden. Das ist wirklich das allerletzte!

  25. r. biswas sprach

    Hallo Marcel Bartels,

    vielen Dank für den Kündigungstip zu 1und1, ich hatte lange vergeblich danach gesucht. Auch für mich ist dieses Gebaren ein Grund, meine Restlichen Verträge bei 1und1 loszuwerden, bevor man irgendwann für eine Kündigung einen dreifachen Salto rückwärts mit Schraube drehen muss.

  26. Alan Web sprach

    Danke für den Link https://vertrag.1und1.de

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