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26. August 2005

Betrug? Knast? - Post von Ron Täubert von der DPM-Presse- und Medienverlag GmbH aus Wiesbaden - Deutsches Gewerbeverzeichnis

von @ 21:54. abgelegt unter Tagebuch

Brief von Deutsches GewerberegisterDass ich hier in Berlin noch einmal einen Brief zur Eintragung in eine viel zu teure Online-Adressenliste bekommen würde, hätte ich nach meiner ausführlichen und öffentlichen Darstellung der Strafanzeige gegen die Fa. Branchenklick GmbH eigentlich nicht gedacht.

Nun, ich lerne nie aus, und die Formularversender brauchen anscheinend auch eine Weile, um mich aus ihren Adresslisten potentieller Opfer zu löschen. Also, heute habe ich ein Formular von der Fa. DPM-Presse- und Medienverlag GmbH aus Wiesbaden bekommen, wo Deutsches Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe drübersteht.

Ein Rückumschlag lag im Gegesatz zum Schreiben von der Fa. Branchenklick GmbH nicht dabei, Ron Täubert scheint wohl darauf zu setzen, das seine Empfänger das Formular per Fax zurücksenden. Auch vom Papier her kann das Formular vom Deutschen Gewerbeverzeichnis mit dem der Branchenklick GmbH nicht mithalten, erscheint wie ein einfaches weißes Blatt, was nur schwarz bedruckt wurde und auch die Rückseite scheint kein grafisch durchgestylterBriefbogen zu sein, sondern scheint einfach auf dem Briefbogen aufgedruckt zu sein. Dieser Brief trägt einen Stempel aus Heidelberg. Schön wieder kommt so ein Brief aus Süddeutschland - diesmal aus Baden-Württemberg und nicht aus Bayern.

Brief von Deutsches Gewerberegister Brief von Deutsches Gewerberegister

Vom Preis und von der Nutzlosigkeit her kann der Online-Eintrag von Ron Täubert jedoch durchaus mit der Branchenklick GmbH mithalten: der Preis liegt bei 67 Euro monatlich netto, was geschickt mit mtl. abgekürzt wurde und trotzdem bei der Mindestlaufdauer von 24 Monaten zu Kosten von 1865,28 Euro führt. Dafür gibt es anscheinend einen Eintrag auf www.gewerbeerfassung.de, einer Webseite, die so wenig Besucher hat, dass sie bisher anscheinend nicht mal bei Alexa erfaßt ist.

Wenn ich eine täuschende Offerte aus Versehen unterschrieben hätte, dann würde ich dem Absender eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schreiben. Für den Fall der Fälle, dass ein Gericht später eine Anfechtung nicht anerkennt, was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte, kann man ja immer noch hilfsweise eine Kündigung aussprechen. Ein erfolgreiche Anfechtung bewirkt, dass die Rechtslage so ist, wie als ob man das Formular nie unterschrieben hätte und es demnach nie irgendeinen Vertrag mit dem Formularversender gegeben hat.

Eine Anfechtung liest sich etwa so:
Hiermit erkläre ich Ihnen, dass ich das Vertragsverhältnis wegen arglister Täuschung anfechte. Wäre ich nicht getäuscht worden, hätte ich die Unterschrift nie geleistet. Bitte belästigen Sie mich in Zukunft nicht mehr und sorgen Sie umgehend für die Löschung meiner Daten von Ihrer Webseite, so Sie sie dort veröffentlicht haben. Bitten um Stornierung oder ähnliches kann man sich aller Erfahrung nach bei Leuten sparen, die mit dem Formlularversand viel Geld abzocken. Im Gegenteil, so etwas wird dann womöglich noch versucht, als Bestätigung dessen zu deuten, dass man mit einem Versender einer täuschenden Offerte ein Vertragsverhältnis begründen wollte.

Brief von Deutsches GewerberegisterWenn man meint, dass man Opfer einer Straftat wurde, was zweifelsohne der Fall ist, wenn man eine täuschende Offerte erhalten hat, dann sollte man auch Strafanzeige stellen. Wenn niemand Strafanzeige stellt, dann werden Versender täuschender Offerten nie gestoppt. Erst recht nicht sollte man sich einschüchtern lassen, im Gegenteil, jeder Einschüchterungsversuch sollte als Beweismittel gesichert und dokumentiert werden, damit er vor Gericht strafverschärfend gewertet werden kann. Ich finde, die 3 Jahre und 3 Monate Haft, die der BGH für einen Versender einer täuschenden Offerte bestätigt hat, sind tendenziell zu wenig, vor allem, wenn man die Höhe des angerichteten Schadens bedenkt und auch bedenkt, dass einige Versender die Inhaftierung als Risiko sicher einkalkulieren, das Geschäft jedoch so lukrativ ist, dass trotzdem weiterhin täuschende Offerten versandt werden.

Wie Versender täuschender Offerten in einem Fall, der in Frankreich verhandelt wurde, organisiert waren, erfährt man zum Beispiel beim Schweizer tagesanzeiger. Über einen Ron Täubert gibt es übrigens bei Dr. Peter Niehenke von beschwerdezentrum.org eine eigene Webseite.

Und natürlich möchte ich alle dazu aufrufen, mich dabei zu unterstützen, gegen Versender täuschender Offerten vorzugehen. Also, helft mir, zum Beispiel durch einen Entwurf der Seite 24 zum blauen Buch der Sympathie, zum Beispiel dadurch, dass ihr mir, Marcel Bartels, Beweismaterial zur Veröffentlichung oder zur Weitergabe an die Staatsanwaltschaft sendet. Gespannt warte ich auch auf Kommentare oder Mails von Juristen, ob und wenn ja, welcher Straftatbestand mit der Offerte wohl verwirklicht sein könnte. Ich tippe als Laie mal wieder auf einen schlichten Betrugsversuch. Aber auch Wucher wäre eine Möglichkeit, die ich nicht ausschließen möchte.

39 Kommentare zum Beitrag “Betrug? Knast? - Post von Ron Täubert von der DPM-Presse- und Medienverlag GmbH aus Wiesbaden - Deutsches Gewerbeverzeichnis”

  1. DemonDeLuxe sprach

    Das ist zwar ein äußerst schlechtes (bzw. windiges) Angebot - aber “Täuschung”? Immerhin ist der Preis, sogar in Fettschrift, unmittelbar daneben angegeben. Das ist sogar meht, als die Rechtsprechung unter Geschäftsleuten verlangt.

    Worin genau soll da die Täuschung bzw. der “Betrugsversuch” bestehen?

  2. Mein Parteibuch sprach

    Ich meine, es sind aber eine Reihe von Merkmalen vorhanden, die eindeutig auf eine Täuschungsabsicht schließen lassen. Welche, das möchte ich hier nicht in allen Details öffentlich erörtern - wäre ja blöde, schon jetzt all das hinzuschreiben, was Gegenstand des Strafverfahrens sein kann. Nicht nur Fettdruck oder Kleindruck ist zur Feststellung der Täuschung entscheidend. Aber das wird dann ja das Strafverfahren klären.

    1865,28 Euro sind natürlich für die Leistung ganz schön teuer; ich kann mir schwerlich vorstellen, dass jemand, der nicht getäuscht wurde, die Leistung kauft. Und in Anbetracht der 24 Monate Mindestlaufzeit möchte ich mal vermuten, dass der Versender der Formulare das auch so sieht.

    Nicht, dass ich unterstellen möchte, da kommt nun Online-Support aus Wiesbaden für Formularversender aus Wiesbaden, aber Wiesbaden ist doch da, wo DemonDeLux alias Dominique Toussaint sitzt, oder?

  3. DemonDeLuxe sprach

    Hihi, ich HATTE überlegt, ob ich meinen Kommentar mit einem “Ich war’s nicht!” beginne… dachte dann aber, dass nicht einmal Sie auf solcherlei Verschwörungsphantasien kämen… Sie haben sich wieder übertroffen, Herr Bartels *g*

    Nein, seien Sie versichert: Ich habe eine herzliche Abneigung gegenüber allem, was auch nur in die Nähe von Spam oder Betrug kommt… mh… “Kreuzberger Ring”, soso… müsste ich ‘mal schauen, aber es sagt mir nichts, also, die Firma. Zur Erinnerung: Wiesbaden ist immerhin Landeshauptstadt, da gibt’s ein paar mehr als mich ;O)

    Aber, ‘mal so als Hinweis: Im Prinzip ist es mir herzlich egal, das mit meinem Wohnort - in manchen Foren schreibe ich es sowieso so dazu, dass es jeder lesen kann, und in meinem Impressum und auf DENIC ist es ja ohnehin. Trotzdem ist es ziemlich schlechter Stil, das an Ihrer Stelle einfach so daneben zu schreiben, denn an sich ist es meine Entscheidung, was ich davon zu welcher Gelegenheit preisgebe und was nicht. Keine Sorge, ich habe nichts mit Abmahnen im Sinn, ich empfinde es nur als mangelnden Benimm (und jetzt kommt GARANTIERT mein Lieblingstroll die nächsten Tage an und munkelt irgendwas i.S.v. “WARUM will DDL seinen Wohnort verheimlichen?” Seien Sie versichert: Gegen MEINE Forentrolle sind Ihre regelrecht KÖNIGLICH!).

  4. Mein Parteibuch sprach

    @DemonDeLuxe:
    Ach wo, dass Sie aus Wiesbaden kommen, kann ja nun schlecht ein Geheimnis sein. Dass die Firma Ihnen nicht bekant ist, verwundert mich wenig. Im Verband VDAV - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. scheint die Firma jedenfalls nicht organisiert zu sein. Stattdessen schreibt Dr. Peter Niehenke davon, dass der Geschäftsführer Ron B. Täubert “für seine “Online” Formulare eine Unterlassungserklärung abgegeben” hat.

    Wenn ich Kreuzberger Ring 21 in eine Suchmaschine füttere, bekomme ich als erstes mal einen Treffer Büroservice ( Telefonservice, Büros, Sekretariat ) angezeigt.

  5. Marco Herack sprach

    merke: wer kostenlose werbung will, bartels einfach ne rechnung schreiben. ^^

  6. DemonDeLuxe sprach

    Herr Bartels, lesen Sie doch ‘mal: Ich sagte ausdrücklich, dass es - natürlich - kein Geheimnis ist. Nur reichlich unhöflich. Übrigens “komme” ich nicht von hier, ich lebe nur hier - ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied für einen, der Bayern im Herzen trägt ;O)

  7. Mein Parteibuch » Fanpost: deshalb bitten … Bericht … unverzüglich … zu entfernen sprach

    […] Heute morgen gab es mal wieder Fanpost für Mein Parteibuch. Der Liebesbrief kam diesmal vom Presse- und Medienverlag, über dessen Telefonanrufe hier und bei anderen ich vor einer Woche den Beitrag “Anrufe der Presse- und Medienverlag GmbH zu Berichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH” geschrieben habe. Weil Presse- und Medienverlag Namensbestandteil der DPM-Presse- und Medienverlag GmbH ist, gibt es in den Resultaten einer “Google-Anfrage zu Presse- und Medienverlag” auch die Resultate zu den eher unerfreulichen Nachrichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH von Ron B. Täubert, die im Zig-Millionen Euro schweren Geschäft der Abzocke mit Online-Adressengräbern tätig ist. Wer wie Mein Parteibuch über Abzocke mit Online-Adressengräbern wie die Branchenklick GmbH berichtet, muß üblicherweise damit rechnen, zur Einschüchterung mit Klagen, Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen überzogen zu werden, die bis zur Zwangsabschaltung der Website führen können. […]

  8. Mein Parteibuch » Anrufe der Xxxxxx- xxx Xxxxxxxxxxxx XxxX (Stuttgart) zu Berichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH (Wiesbaden) sprach

    […] Am 26. August berichtete ich hier im Parteibuch unter der Überschrift Betrug? Knast? - Post von Ron Täubert von der DPM-Presse- und Medienverlag GmbH aus Wiesbaden - Deutsches Gewerbeverzeichnis über einen täuschenden Werbebrief aus Wiesbaden abgestempelt in Heidelberg für einen 1865,28 Euro teuren Eintrag in ein nutzloses Online-Adressregister. […]

  9. Mein Parteibuch » Fanpost: Anfrage zum Linktausch von Seminarportal.de sprach

    […] Schade, dabei hatte ich mich so auf einen Link auf meine Beiträge zu kostenpflichtigen Verzeichnissen im Internet gefreut. Für einen Link oder ein Katzenbild reicht’s noch nicht, aber für einen Beitrag hat’s immerhin schon gereicht. Ich bin schließlich gern hilfsbereit [Trackback URI]    [Permalink] […]

  10. Recht und Alltag » Verzeichnisse (im Internet) sprach

    […] Zweifelhafte Verzeichnisse im Internet gibt es viele. In folgender Sache (gefunden bei Marcel Bartels “Mein Parteibuch”) habe ich auch unlängst für eine Mandantin die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt. Bislang gab es keine weiteren Reaktionen (sprich Mahnungen), aber sicher sein kann man da nie… Vielleicht haben ja auch noch andere (Kollegen) mit dieser „neuen Offerte“ Erfahrungen gemacht und sind bereit, diese mitzuteilen. Im übrigen möchte ich an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, dass es viele gute Verzeichnisse im Internet gibt, die zumindest einen kostenlosen Grundeintrag bieten und im Gegensatz zu vielen überteuerten Verzeichnissen auch gut über Suchmaschinen zu finden sind. […]

  11. Mein Parteibuch » Spendenkonto für das Supernature-Forum eingerichtet sprach

    […] Für den Fall, dass Martin Geuß gewinnen sollte, wovon ich eigentlich ausgehe, möchte er mit dem Geld “in ähnlich gelagerten Fällen anderen Webmastern finanziell unter die Arme zu greifen, wenn diese unverschuldet in juristische Not geraten.” Ich spende da auch gleich mal, wer weiß, vielleicht brauche ich ja wegen Fanpost nach Beiträgen wie denen zur Branchenklick GmbH, zu Martina Kausch, Wilhelm Entenmann, zum DPM-Presse- und Medienverlag oder ganz aktuell dem zur Bitskin GbR auch mal Solidarität. […]

  12. Aksakal sprach

    Ich habe auch einen Formular unterschrieben, der mir zugefaxt wurde. Ich nahm an, daß dieses Gewerbeverzeichnis wie auch viele andere Verzeichnisse meine Daten haben will um sie zu veröffenlichen, damit das Verzeichnis voll wird.
    Ich habe eigentlich auch das Formular gründlich durchgelesen aber nichts gefunden dass das ganze mich Geld kosten soll. Ich habe im umrahmten Kasten, wo schon mein Name, Adresse und Telefonnummer stand noch mein Tätigkeitsschwerpunkt eingetragen, das Formular unterschrieben und zurück gefaxt. Erst später habe ich gemerkt, nachdem die Rechnung kam, daß in diesem Formular auf der rechten oberen Seite in einem kleinen Kreis ein Punkt steht und daneben Basisauskunft und Marketingbeitrag 67€ zzgl.MwsT. steht. Das ganze ist nichts weiter als ein großer Betrug. Wer kann mir weiterhelfen.

  13. Mein Parteibuch » Sorgt Xxxxxxx Xxxxx für neue Arbeitsplätze bei Google Deutschland? sprach

    […] Und wenn das so weiter geht, dann muß ich wohl doch noch Betrug und Knast entfernen. [Trackback URI]    [Permalink] […]

  14. Anke Hansen sprach

    Habe auch so ein Schreiben von Ron Täubert erhalten und leider wegen Täuschung unterschrieben. Anfechtung habe ich sofort abgeschickt. Erhalte trotzdem weiterhin Mahnungen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?????

  15. B. Beyer sprach

    Habe heute gerade Post von DPM Gewerbeverzeichniseintragung erhalten und dachte, bei dem Preis von “nur” 67,00€, sehe ich mal im Internet nach.
    Mein erster Eindruck: “in der Branche nur ein Eintrag”.
    Bin dann über Google auf Ihre Seite getroffen, beim durchlesen bin ich bei mtl. 67,00€ hängen geblieben. Warhaftig, mtl. steht ja auf dem Formular. Für mich wiedermal offensichtlicher Betrug.
    Gruß B.Beyer

  16. Helmut Beyermann sprach

    Herr Täbert klagt am Amtsgericht Wiesbaden gegen uns.Wir haben Sat 1 um Unterstützung gebeten.
    Wir fühlen uns betrogen.
    Stichworte: Bauernfängerei und Wucher. Wir suchen nach Geleichgesinnten und geschädigten um vor Gericht gute Argumente zu haben.Prozessrisiko “hoch”
    Allengeht es mit den 67 € so.
    Darauf baut das Sytem auf.
    Also Mut wehrt Euch…je mehr sich wehren ums so höher die Wahrscheinlichkeit einen Richter zu finden der im Namen des Volkes entscheidet.
    Wir werden durch Ra. Roehl in Wiesbaden vertreten.

  17. Rita Pregger sprach

    Bin auch auf Herrn Täubert reingefallen. War für mich eines der vielen Schreiben, bei denen man einen kostenlosen Eintrag erhält. Erst wenn man etwas zusätzlich ankreuzt, kostet es. Den einem “Muckenschiss” ähnlichen Klecks bei der Spalte Basisauskunft habe ich nicht als angekreuztes Kästchen sondern als Druckfehler betrachtet.

    Auch wir bekommen nun bereits Post von einem Inkassobüro, das uns das Gerichtsverfahren angedroht hat.

    Würden gerne zusammen mit Herrn Beyermann gegen DPM vorgehen!

    Wie können wir uns verständigen?

  18. RA Schwenkglenks sprach

    Meine Mandantin ist auch reingefallen. Trotz sofortiger Anfechtung wegen Irrtums und Täuschung. Meiner Mandantin fehlte der Erklärungswille einen kostenpflichten Eintrag auszulösen. Sie ist durch die Formulargestaltung getäuscht worden.
    Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz findet am 21. Dezember 2006, 10.00 Uhr, Saal 329, statt.
    Ich bin bereit, weitere Geschädigte zu vertreten. Die Sache ist keineswegs aussichtslos.

  19. RA Schwenkglenks sprach

    Betrifft meine Eintragung Nr.18.: Termin zur mündlichen Verhandlung ist nicht der 21.12.2006, sondern der 19. Dezember 2006, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 329.

  20. Schuchardt sprach

    Sehr geehrter Herr Schwenkglenks, ich bin sehr interessiert an dem Ausgang der Verhandlung. Mein Termin gegen DPM ist im Januar 07. Bei uns sieht es auch gut aus. Mit gewonnenen Prozessen können wir dann auch anderen helfen. Telefonisch können Sie mich unter: 0172 7333 630 erreichen.
    Beste Grüße
    Dorothea Schuchardt

  21. Schuchardt sprach

    Hallo Herr Beyermann,

    ich führe eine PR Agentur, gerne würde ich bei einer Sendung wie Sat1 oder RTL mitwirken, Aufklärung bzgl. der DPM zu leisten. Sie können mich gerne kontaktieren unter 030.25 75 869 20.

    Beste Grüße
    Dorothea Schuchardt

  22. Helmut Beyermann sprach

    Ich freue mich, dass Ra Schwenkglenks mit mir und meine Anwalt aus Wiesbaden in Verbindung stehen. Hoffentlich werden die so gesammelten Erfahrungen helfen, die Geschäfte des Herrn Täubert so einzuschrenken, dass zukünftig unklare Formulare für Webeinträge rechtsungültig werden.An dieser Stelle fehlt es unsere Rechtsprechung an Erfahrungen.Das wird sich jetzt hoffentlich ändern.
    TV zeigt derzeit kein Interesse, weil ähnliche Beiträge zu häufig im TV kommen.

  23. Biker sprach

    Auch wir sind der DPM auf den Leim gegangen. Sind gerade am Schreiben des Widerspruchs an das Amtsgericht, da ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. So wie es aussieht, kommt es wohl auch bei uns zur Verhandlung. Für Tipps zur Formulierung des Widerspruchs etc. wären wir sehr dankbar.

    @RA Schwenkglenks: Wie ist die Verhalndung am 19.12.2006 gelaufen? Könnten Sie uns ggf. vertreten?

  24. RA Schwenkglenks sprach

    Das Amtsgericht Chemnitz wird erst Mitte Januar 2007 seine Entscheidung bekannt geben. “Biker” kann mich unter 0371-4330021 anrufen oder unter Fax 0371-4330022 Kontakt aufnehmen.

  25. RA Winterberg sprach

    Meine Mandantin ist gerade vor dem AG Wiesbaden von DPM verklagt worden. Ich benötige dringend Schützenhilfe. Die Sache eilt.
    Tel. 0201/790031
    RA Axel Winterberg
    45130 Essen

  26. Helmut Beyermann sprach

    Leider wurden wir von unserem Anwalt in Kenntnis gesetzt, dass wir der DPM unterlagen. Wir können nicht verstehen, dass deratige Vorgänge von der Justiz bestätigt werden. Wir sind der Ansicht, dass Täuschung und Wucher nach wie vor im Raum stehen und wir denken darüber nach, sobald uns das Urteil vorliegt, in die nächste Instanz zu gehen.Unserer Meinung anch hat das Amtsgericht in Wiesbaden nicht die nötige Kompetenz, was an der Vielzahl von Urteilen die für DPM in Wiesbaden entschieden wurden,zu erkennen ist. In Berlin hatte nach Auskunft anderer Anwälte DPM 2x nicht Recht bekommen. Das zeigt es gibt auch eine andere Rechtssprechung, die für klare Verhältnisse im Vertragsrecht und im Leistungsanspruch der erstelletn Gegenleistung steht.Somit besteht noch Hoffnung, dass seitens der Justiz für den Bürger enschieden wird und nicht windigen Geschäftemachern Tor und Tür geöffnet wird.

  27. Jens sprach

    Ich habe das Schreiben auch erhalten. Dass es dort von Rechtschreibfehlern nur so wimmelt, ist leider nicht das größte Manko.

    Einen “dicken” Betrugsversuch könnte man unter dem Ankreuz-Punkt “Löschung/Betriebsaufgabe” vermuten:

    Auch wer dies in der Absicht ankreuzt, seine Daten löschen zu lassen unterschreibt doch folgendes Kleingedruckte mit:
    “Mit Rücksendung dieses Unterzeichneten Angebotes gilt die Basisauskunft als Verbindlich bestellt”

    Ich denke, Deine Strafanzeige wird dann Erfolg haben, sobald hier jemand tatsächlich abgezockt wird. :-)

  28. Jens sprach

    eine Steuernummer habe ich auf dem Schreiben ebenfalls nicht finden können.

  29. powermax sprach

    Nur der Vollständigkeit halber:
    Auch ich habe das Schreiben vom 10.04.07 erhalten. Soweit ich sehen kann, ist es identisch mit dem, das Marcel bereits in 2005 erhalten hat. Kann man dieses Schreiben in irgendeiner Art und Weise beantworten, die ausschließlich den Spam-Gegnern entgegenkommt? Oder einfach nur verärgert wegwerfen? *frust*

  30. Alex sprach

    Sehr geehrter Herr Beyermann,

    können Sie mir die Fundstellen der Urteile, vor allem Berlin nennen?

  31. RA Schwenkglenks sprach

    Leider hat meine Mandantin vor dem Amtsgericht Chemnitz(nicht rechtskräftig) verloren, dennoch habe Berufung zum Landgericht eingelegt, weil die Sache nicht aussichtslos ist.

    Im April 2007 konnte ich ein Urteil beim Amtsgericht Esslingen (nicht rechtskräftig) gegen DPM erzielen, wonach mein Mandant nur 129 EUR zahlen muss, weil der “Vertrag” gekündigt wurde.

  32. Sumpfdotterblume sprach

    DPM hat vor dem Landgericht Berlin, Urteil vom 13.02.2007 LEIDER gewonnen (Az.: 51 S 348/06) unterlag aber in einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht. Allerdings hat DPM hiergegen Berufung eingelegt. Werde mitteilen, sobald ich weiß, wie es augegangen ist…

  33. B. Zimmermann sprach

    Es gibt auch gewonnene Prozesse:
    Quelle:
    http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/online.html
    Januar 2007: Rechtsanwalt Haase …
    gewinnt Prozess gegen DPM (Ron Täubert)
    Urteil des Amtsgericht Bochum als PDF-Datei unter:
    http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/6g-Recht-und-Gerechtigkeit/Urteile-Formulare/Urteile-Prozess-gewonnen/108-AG_Bochum-Januar2007.pdf
    Hier § 119 “Anfechtbarkeit wegen Irrtums”
    erfolgreich.
    “Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte,
    kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.”

  34. B. Zimmermann sprach

    Ich frage mich, warum in den zahlreichen Prozessen zu diesem Thema nie mit BGB § 307 “Inhaltskontrolle” argumentiert wurde:
    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam,
    wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben
    unangemessen benachteiligen.
    Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    Unter der Überschrift Leistungsbezug/Eintragungsformat folgen drei Unter-Überschriften deren jeweils ein Kreis (wie bei einem Wahlzettel) vorgesetzt sind.
    Ob vom Verwender ein Ankreuzen gewünscht wird, ist im im Formular nicht beschrieben.

    Erster Punkt “Basisauskunft”
    mit einem Kreis in dem sich ein Punkt befindet.
    Soll dies eine Voreinstellung andeuten?

    Zweiter Punkt “Bildeintrag” nur mit einem Kreis

    Dritter Punkt “Löschung/Betriebsaufgabe”
    Soll hier der Verwender durch Ankreuzen des Kreissymbols
    die Löschung seiner Daten “als Leistung” beauftragen, die ihm zum vervollständigen vorgelegt wurden?
    Oder dient der Punkt nur dem Anbieter um Eintragungsanträge abzulehnen?
    Treten erst beim Ankreuzen dieses Punktes die AGB in Kraft?
    Wenn tatsächlich eine Löschung der Daten beauftragt werden soll, (da der potentielle Verwender z.B. sich nicht in diesem Verzeichnis sehen will, da es ihm als überteuert/nutzlos etc. erscheint) ergibt sich ein Widerspruch:
    Zum einen würde die ABG akzeptiert.
    Damit würde aber ein Vertrag zustande kommen, der nur erfüllt werden kann, wenn der Eintrag im Verzeichnis erfolgt.

    Wie soll aber sonst der Empfänger dieses Formulars
    die Löschung seiner Daten beauftragen, ohne einen Vertrag abzuschießen?

    Wenn diese drei Punkte nur eine Formatierung einer Aufzählung sein sollen, fragt man sich, warum der Punkt der Basisauskunft diesen Punkt in der Mitte hat.

    Der Hauptgrund dafür, das auch gestandene Geschäftsleute auf dieses Formular hereingefallen sind,
    ist deren Fähigkeit Nichtzutreffendes zu überspringen.
    Wer das Formular im Treu und Glauben überfliegt wird den Text unter dem dritten Dritter Punkt “Löschung/Betriebsaufgabe” überspringen, da er die Daten weder löschen möchte, noch seinen Betrieb beabsichtigt zu schließen.
    Im Glauben dass er nur die Richtigkeit der Daten für ein bisher für ihn kostenfreien Dienst bestätigt,
    unterschreibt er das Formular und schickt es zurück.

    Er übersieht so den Satz:
    “Mit der Rücksendung dieses Unterzeichneten Angebotes gilt die Basisauskunft als Verbindlich bestellt. Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.”

    Wenn das oberste Gebot der AGB die Transparenz ist,
    so ist diese zwischen dem Formular und umseitigen AGB nicht gegeben.

    Im Urteil des Amtsgericht Bochum von 30.1.2007 wurde ein Vertrag erfolgreich wegen Irrtums gemäß $119 BGB angefochten.
    Auszug, Anfang >
    Das Formular enthält zwar, wie auch das Landgericht Kassel in seinem vorgelegten Beschluss vom 12.12.2006 (1 S 366/06) festgestellt hat, infolge seiner Aufmachung und Gestaltung ein – nach Auffassung des erkennenden Gerichts erhebliches – Irreführungspotential und ist offensichtlich darauf angelegt, Irrtümer nicht ausreichendes aufmerksam lesender Kunden zu begünstigen, mag auch der Vorwurf einer arglistigen Täuschung im Sinne von § 123 BGB letztlich nicht berechtigt sein.

    Für den behaupteten Irrtum der Beklagten spricht insbesondere aber auch der Umstand, dass das Angebotsformular, wie bereits ausgeführt, in besonderer Weise dazu geeignet ist, einen derartigen Irrtum zu begünstigen.

  35. Boris Tremp sprach

    Wie jetzt bekannt wurde hat das Landgericht Berlin in einer richtungweisenden Entscheidung vor wenigen Wochen anders als zuvor eine andere Kammer (s. oben unter 32.) die DPM mit Pauken und Trompeten und sehr deutlichen Worten verlieren lassen (Täuschung/Irrtum). Aktenzeichen: 53 S 41/07. Da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde, ist noch nicht klar, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist. Ich werde mich bemühen, die Entscheidung im Wortlaut zu bekommen.

  36. Tobias Müller sprach

    Tja, doch keine richtungsweisende Entscheidung. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 16.05.2007 ganz klar erklärt, dass ein ordnungsgemäßer Vertrag vorliegt. Laut Oberlandesgericht Frankfurt gibt auch keine arglistige Täuschung und/oder Irrtum. Aktenzeichen 8 U 279/06. Dies wurde bereits so vom Landgericht Wiesbaden entschieden. Aktenzeichen 7 O 106/06. Ich versuche auch mal die Entscheidungen im genauen Wortlaut zu erhalten.

  37. Boris Tremp sprach

    Es kommt immer darauf an, welche Richtung man als die richtige ansieht…

    Der Frankfurter Hinweis, der dem dortigen Beschluss zugrunde liegt, ist hier zu finden:

    http://www.olg-...B6?Opendocument

    Der Beschluss selbst ist dort verlinkt.

    Ich finde ihn nicht sehr überzeugend. Der Streit zwischen den Gerichten dürfte damit nicht erledigt sein. Leider wird Täubert wohl zu feige bzw. geizig gewesen sein, gegen die Berliner Entscheidung den BGH anzurufen, um die ihm eingeräumte höchstrichterliche Klärung zu bekommen.

  38. RA Schwenkglenks sprach

    Wer kann mir das Urteil des Landgerichts Berlin Aktenzeichen 53 S 41/07 zur Verfügung stellen.

    Vor dem Landgericht Chemnitz findet am 6.9.2007, 12.00 Uhr das Berufungsverfahren gegen DPM statt.

  39. Helmut Beyermann sprach

    Eine neue Runde gegen DPM Medien ist eingeläutet.
    Wir haben es geschafft unsere Warnseite vor DPM-Medein Seite zu plazieren. (google)War auch nicht besonders schwer, bei so wenig Aktivitäten was das DPM-Kerngeschäft betrifft.Heute kam die Abmahnung. 10.000 € bietet man uns an die Seite zu entfernen. Wer hat Tips?
    Bitte ggf. anrufen 05363 40912

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