Vor Fanpost kann ich mich kaum retten. Heute jedoch erreichte mich das dichterische Gesamtkunstwerk von Matthias Borchardt von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät Borchardt - Tomkewicz - Suchsland aus Lübeck. Darin steht ich möge 82/05D2/D1329 / Kausch / Bartels stets angeben. Dieser leicht erfüllbaren Bitte komme ich gerne nach.
In dem Brief schreibt mir der Herr Matthias Borchardt, dass ihn eine Frau Martina Kausch aus Lübeck mit der Vertretung beauftragt hat und eine schriftliche Vollmacht denn gern jederzeit nachreichen tät. Ja, kann ich dem Herrn Matthias Borchardt nun schreiben, dass ich die Vollmacht gern mal gesehen hätte, und er müßte mir dann noch einen Brief schreiben? Und dann bezieht er sich auf meine Webseite www.mein-parteibuch.de und dass ich den Namen seiner Mandantin erwähnen würde. Und außerdem würde ich den Namen Martina Kausch, basierend auf Vermutungen, mit anderen Personen “in Verbindung” bringen.
Also der Absatz mit der Verbindung, der ist wirklich ein Werk der ganz besonders hohen Dichtkunst. Bloß, was meinte der Anwalt Matthias Borchardt, der das schrieb, damit? Ich würde den Namen seiner Mandantin sowie einen Hinweis auf deren Email-Adresse ohne derren Einwilligung auf meiner Homepage veröffentlichen. Und dann steht da was von Unterlassungsanspruch und vom 3.8.2005, wo ich den Namen Martina Kausch erneut erwähne.
Weiter steht da in dem netten Brief, der sich sicherlich in jedem Gedichtband gut machen würde, dass die Benennung seiner Mandantin rechtswidrig sei und geeignet, sie in der persönlichen Ehre zu verletzen und zudem unwahr sei.
Kann das wirklich sein? So recht verstehe ich das nicht, wie kann eine Nennung eines Namens unwahr sein? Also, da hätte ich schon ein paar Fragen, wie der Sachverhalt denn richtig dargestellt wäre. Da gibt es in der Anlage auch was zu, es nennt sich Verpflichtungserklärung und fordert mich auf, den Namen, etwaige Verlinkungen sowie die Benennung der Email-Adresse von Martina Kausch zu beseitigen und zukünftig zu unterlassen. Und dann gibt es noch ein nettes Blättchen dazu, Kostenrechnung steht dabei, 5000 Euro Gegenstandswert und unter dem Strich steht da 477,11 Euro.
Ich bin ziemlich ratlos. Der Matthias Borchardt sagt ja gar nicht, welche Links ich entfernen soll und wo die hinzeigen. Wie soll ich da nur alle Links entfernen? Und erst recht es unterlassen, zukünftige Links zu setzen? Und was den Namen Martina Kausch angeht, der ist wohl kein Pseudonym? Und um welche Email-Adresse es sich handeln mag? Der Anwalt hüllt sich da in Schweigen.
Liebe Leser, was soll ich denn nun bloß tun? Ich bin so ratlos.
Ich habe mal das Wort Schutzschrift gehört, ob das für mich eine Lösung wär? Nur wohin sende ich die dann? An alle 22 Landgerichte Deutschlands? Und das am besten noch am Wochenende per Fax, so dass die Sachen Montag früh dort schon vorliegen? Oder reicht es, der Anwaltskanzlei zu schreiben, dass ich doch gleich um Klageerhebung bitte, jedoch nicht möchte, dass ich mir eine einstweilige Verfügung ohne Ahörung einfange? Und wie ist das mit einer negativen Feststellungsklage, gibt es dafür wohl Prozeßkostenhilfe, wenn man kein Geld hat? Da könnte ich ja wenigstens bei Gericht noch mal nachfragen, welche URLs oder Domains oder EMail-Adressen denn genau betroffen sind, von dem Wunsch, dass sie auf meiner Webseite nicht genannt werden. Und wie soll das, mit dem Namen gehen,ist das wirklich ehrverletzend, einen Namen einfach nur zu nennen? Wär das vielleicht recht, wenn ich den dann abkürze, wie in der Bild, zu Martina M. aus Lübeck?
Wenn denn etwas anders ist, als es in Mein Parteibuch steht, dann wäre ich da gern bereit, das richtig darzustellen. Gerne tät ich ja was veröffentlichen, was etwas Licht in das Dunkel des Sachverhaltes bringen würde, aber dazu ist nichts brauchbares zu finden, in dem Brief. Aber mich und Mein Parteibuch einfach so mundtot machen zu lassen, das erinnert mich an den Versuch dieser Zeitgenossen. Und selbstverständlich wär ich auch gern bereit, Ehrverletzungen abzustellen, nur was konkretes steht da ja gar nicht drin, in dem Schreiben. Ob die Martina Kausch, die die Mandantin vom RA Matthias Borchardt diejenige ist, die als Lichtwesen in variationen.blogg.de bloggt und hier bei mir kommentiert?
Tja, da bin ich mal neugierig, ob jemand Rat weiß. Ich freue mich auf sachdienliche Kommentare und nehme alle Hinweise, wie ich denn auf dieses Gesamtkunstwerk reagieren kann, gerne auch anonym - auf alle erdenklichen Weisen - entgegen.
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| Persönlichkeitsrecht |
Och wie arm! Da schießen sich einige selbst ins Knie!
Dass die Opposition auf diese Weise kommen wird, war doch nur eine Frage der Zeit!
Mach weiter so!
Ich habe dich gewarnt aber du scheinst ja tiefe Taschen zu haben Marcel.
@Der dem Bartels zeigt, wo der Most geholt wird (IP: 80.144.109.227)
Ihre Beiträge wurden lediglich in einen mir thematisch passender erscheinenden Thread umgeleitet. Kommt selten was weg hier, wird schließlich möglicherweise nochmal vor Gericht gebraucht.
@tuotrams
Dieses Post werde ich nur mal zur Dokumentation dessen hier stehen lassen, was ich mir so anhören muß, nur weil ich anonyme Internetaktivisten wie das Lichtwesen näher beleuchte:
PS:
Und selbst, tuotrams, umgezogen nach Hamburg?
Was halten Sie denn von meiner Satire, in der Tuotrams eine Hauptrolle spielt?
Gebe dir nochmal nen kostenlosen Hinweis:
http://www.heis...shtml?scanart=1
Jeder kann dich deswegen abmahnen. Das kann sich locker auf 20.000 Euronen summieren - Warum bist du nicht lernfähig?
@Tuotrams
Mich soll jemand dafür abmahnen können, dass Heise einen Portscan-Dienst anbietet? Das verstehe ich nun wirklich nicht. Darf ich Ihnen vielleicht noch einen Keks anbieten?
lass dich lieber mal vom Anwalt beraten
@tuotrams
Ha ha ha. Noch einen Keks? Weiter also nun beim Kekse essen.
Hiermit fordere ich Sie unwiderruflich auf, AUGENBLICKLICH und SOFORT meine Adresse aus Ihrem Webauftritt zu entfernen. Sollten Sie nicht gewillt sein, dieser Aufforderung bis heute, Sonntag, 7 Uhr, nachzukommen, sehe ich mich gezwungen, Strafanzeige gegen Sie zu erstatten!
Gerne dürfen Sie sich mit mir in Kontakt setzen, aber bitte nur über meinen Rechtsanwalt, dessen Anschrift Ihnen vorliegt (s. Bilder auf Ihrer Website). Eine direkte und persönliche Konktaktaufnahme mit Ihnen lehne ich hiermit öffentlich ab!
Sollten sich aus der Veröffentlichung meiner Adresse auf Ihrem Blog irgendwelche Konsequenzen für mich oder meine Mitbewohner ergeben, können Sie davon ausgehen, dass ich Sie auch dafür haftbar machen werde.
Inzwischen habe ich und auch einige Bekannte meines Vertrauens die entsprechenden Passagen bzw. Ihre gesamte Website auf diversen Rechnern gesichert. So können den Strafverfolgungsbehörden seriöse und neutrale Dokumente vorgelegt werden.
Hiermit fordere ich Sie unwiderruflich auf, AUGENBLICKLICH und SOFORT meine Adresse aus Ihrem Webauftritt zu entfernen. Sollten Sie nicht gewillt sein, dieser Aufforderung bis heute, Sonntag, 7 Uhr, nachzukommen, sehe ich mich gezwungen, Strafanzeige gegen Sie zu erstatten!
Gerne dürfen Sie sich mit mir in Kontakt setzen, aber bitte nur über meinen Rechtsanwalt, dessen Anschrift Ihnen vorliegt (s. Bilder auf Ihrer Website). Eine direkte und persönliche Konktaktaufnahme mit Ihnen lehne ich hiermit öffentlich ab!
Sollten sich aus der Veröffentlichung meiner Adresse auf Ihrem Blog irgendwelche Konsequenzen für mich oder meine Mitbewohner ergeben, können Sie davon ausgehen, dass ich Sie auch dafür haftbar machen werde.
Inzwischen habe ich und auch einige Bekannte meines Vertrauens die entsprechenden Passagen bzw. Ihre gesamte Website auf diversen Rechnern gesichert. So können den Strafverfolgungsbehörden seriöse und neutrale Dokumente vorgelegt werden.
Desweiteren fordere ich Sie hiermit auf, AUGENBLICKLICH die alt-Tags in den Bildern des 1. Beitrages vom 7.8.05 zu ändern!
Desweiteren empfehle ich Ihen dringendst, den Aufforderungen meines Rechtsanwaltes nachzukommen. Denn, meine Forderung jetzt und hier, bedeutet keine Aufhebung des rechtsanwaltlichen Schreibens aus der Kanzlei Borchardt, sondern nur eine Bestärkung.
Ja, sind Sie denn überhaupt Martina Kausch, Lichtwesen? Schicken Sie mir doch bitte ein Fax, aus dem hervorgeht, dass Sie, Lichtwesen von variationen.blogg.de, Martina Kausch sind. Meine Faxnummer wissen Sie ja, wo Sie suchen müssen: im Impressum. Hier nochmal 030 / 627 33 445.
Herr Bartels,
damit haben Sie das Fass zum Überlaufen gebracht. Sie werden sicherlich meine Identität bestätigt wissen, wenn eine Klageschrift gegen Sie binnen kürzester Zeit eingehen wird. Sie können sicher sein, dass ich morgen früh meinen RA deswegen kontaktieren werde. Also können Sie sich auf eine etwas verzögerte Zustellung gefasst machen. Aber dafür werden Sie in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde Verständnis haben.
Sollte aber irgendetwas in der nächsten Zukunft hier irgendeinem lebenden Wesen geschehen oder irgendeine Sachverletzung entstehen, dann können Sie sich schon jetzt darauf einstellen, dass ich Sie (!!!!!!!!) als ersten Verdächtigen benennen werde.
Entfernen Sie die ANSCHRIFT!!!!!!!!! AUF der Stelle!
Herr Bartels,
damit haben Sie das Fass zum Überlaufen gebracht. Sie werden sicherlich meine Identität bestätigt wissen, wenn eine Klageschrift gegen Sie binnen kürzester Zeit eingehen wird. Sie können sicher sein, dass ich morgen früh meinen RA deswegen kontaktieren werde. Also können Sie sich auf eine etwas verzögerte Zustellung gefasst machen. Aber dafür werden Sie in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde Verständnis haben.
Sollte aber irgendetwas in der nächsten Zukunft hier irgendeinem lebenden Wesen geschehen oder irgendeine Sachverletzung entstehen, dann können Sie sich schon jetzt darauf einstellen, dass ich Sie (!!!!!!!!) als ersten Verdächtigen benennen werde.
Entfernen Sie die ANSCHRIFT!!!!!!!!! AUF der Stelle!
ich vergaß zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaft auch sonntags arbeiten soll!
@Lichtwesen:
Die Adresse von Martina Kausch sollte nun nirgendwo mehr lesbar sein. Dass da so ein Geheimnis draus gemacht werden könnte, da habe ich nun wirklich nicht mit gerechnet.
@Carsten Dobschat
Ihren Beitrag finden Sie bei den Keksen wieder.
[…] Den weiteren Text gibt es zum Beispiel bei Kleinkind-Online. Die Zeichenfolge Martina Kausch taucht in einer Email Adresse auf, die mit dem Pseudonym Lichtwesen etwas zu tun haben scheint. Und jemand, der diese Email Adresse postet, der bezeichnet mich als Linkspammer. Und wenn ich nun sage, dass die Vorwürfe von Lichtwesen, in deren Emailadresse die Zeichenfolge Martina Kausch vorkommt, nicht zutreffen, dann werde ich abgemahnt dafür. […]
Gibts auf http://variationen.blogg.de/ eigentlich ein Impressum?
-Mein ja nur-
Einen eingescannten Brief sollte man als PNG-Datei (in Graustufen) speichern. Das wird zu einer besseren Qualität und wahrscheinlich auch zu einer geringeren Dateigröße führen.
Siehe auch diese Diskussion auf dem Lawblog.. ich wuerde meinen, der Herr Bartels hat da nicht viel zu befuerchten…
http://www.mein...ibuch.de/?p=381
Aehm, dass war der Link, den ich wollte:
http://www.lawb...er-entertainer/
Ich bin gar nicht Lichtwesen
Was soll so ein Quatsch eigentlich? Eine Unterlassungserklärung schicken, aber hier verlinken wie bescheuert. Man mag vom Marcel halten was man will, aber sowas ist mehr als bescheuert.
Natürlich gibt es bei jeder Blogg.de-Seite ein impressum (.php).
Dort ist witzigerweise auch die hier geschwärzte Adresse veröffentlicht.
(Links absichtlich nicht gesetzt.)
Ich habe mal ein wenig rumgesurft. Mir scheint, wenn man selber ein wenig abgedreht erscheint (sorry Herr Bartels), zieht man auch abgedrehte Leute an.
Herr Bartels,
ich fordere Sie auf, dass SOFORT zu unterlassen!!!!!
Und ausserdem, Sie sind doof!
Also ich hab ja die Vermutung, dass das Wesen, welches hier gerade als Lichtwesen Kommentare abgibt, eigentlich Marcel selbst ist. Warum? Material generieren für eventuelle Auseinandersetzungen. Linke Denke halt.
Nee, nee. Herr Bartels ist zwar in der falschen Partei, aber es gibt noch eine die ein wenig “fälscher” ist. Die Methode durch fingierte Agitation den Klassenkampf zu fördern, ist ja wohl in neuerer Geschichte von der Stasi vervollkommend worden. Bei der Linkspartei gibt es sicher noch ein paar altgediente Haudegen, die die Fälschung von belastetenden Material aus dem efef beherrschen.
man lese die (nicht nur sprachlich) etwas verwirrte Unterlassungserklärung einmal genau: M.B. soll sich u.a. verpflichten, “es zu unterlassen … den Namen u.a. … zu beseitigen”. Na denn !!!
… und übrigens, LICHTwesen - wo viel Licht ist …
P.S. die Bezeichnung anderer Menschen als “doof” fällt unter § 185 StGB, Strafandrohung (nicht nur für Lichtwesen) 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
@jay
Nicht verwirren lassen, hier gibt es inzwischen mehrere, die zum Posten das Pseudonym Lichtwesen verwenden. Man beachte die angegebene URL variationeninfmoll.de und den neuen Umgangston. Da ist ein anderer Dichter am Werk. Doof gehört übrigens noch zu den harmloseren Dingen, die ich hier in letzter Zeit von Postern lesen durfte, denen ihr Recht auf Anonymität ganz besonders wichtig ist.
Hab ich auch bemerkt beim lesen. Danke, Herr Borchardt, für diesen Lacherfolg.
Das Impressum _muss_ direkt von
der Seite aus erreichbar sein und die komplette Anschrift enthalten. + Telefonnummer + E-Mail (evtl sogar anklickbar, auf alle Fälle nicht komisch verändert)
Eine Abmahnung veranlassen wegen dem setzen von Links auf das eigene Blog, aber dann im Blog des Abgemahnten Kommentare abgeben, die selbst wieder auf das eigene Blog verlinken. Ist das nicht irgendwie ein bisschen… kontraproduktiv?
Davon abgesehen ein Tipp an das Lichtwesen: ich wuerde vielleicht nochmal einen Anwalt befragen zum Thema “Impressumspflicht”. IANAL, aber ich bezweifle irgendwie, dass man sich durch eine ersatzweise Formulierung a la “xyz ist ein Pseudonym, und im Weblog moechte ich gerne anonym bleiben” der Impressumspflicht entziehen kann.
Jedes Land hat die Blogger, die es verdient
Eben. In Deutschland sind es eben Leute wie Marcel Bartels und irgendwelche Leute, die nicht mehr verlinkt werden wollen, aber dafür eifrig weiter kommentieren. Unter der eigenen Adresse. Abmahnungen. Anwalt. Krank. Sehr krank.
Wahrscheinlich bra…
@alle
Danke für die vielen netten Kommentare. Da sieht die Welt gleich viel bunter und freundlicher aus. Ich selbst habe übrigens noch nie eine Abmahnung rausgeschickt oder schicken lassen, aber falls einer der Juristen hier mal jemand besonders hellem einen Brief mit Kostennote wegen Verstoßes gegen den §10 MDStV, der glaube ich, so was besagt wie “Pflichtinformationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar sein”, schickt, dann würde ich dafür sicher noch ein Katzenbild spendieren.
@stefanonix
Der Brief ist gar nicht eingescannt, denn: ich habe gar keinen Scanner. Zumindest keinen, der funktioniert und angeschlossen ist. Die Bilder habe ich einfach mit der Kamera gemacht, und die spuckt die als jpg so raus. Sorry für die teilweise etwas schlechte Lesbarkeit.
in deutschland muss man als privatperson nichtzwangsläufig ein impressum führen. kommt aquf die gestaltung der website an.
Abgemahnt
Der Neuköllner Blogger und Alleinunterhalter Marcel Bartels (nur echt mit dem Parteibuch) ist abgemahnt worden: Eine Bloggerin fordert ihn per Anwalt auf, sie nicht mehr zu verlinken und ihren Namen sowie ihre E-Mail- und Postadresse nicht mehr zu ne…
Beim “Licht”wesen brennt anscheinend höchstens ein Kerzchen.
[…] Ich verzichte Mal, auf eine der betroffenen Parteien zu verlinken (schließlich hat diese Partei sich über Links aufgeregt, also sollte man sie auch tunlichst nicht verlinken), und biete daher nur die Darstellung der anderen Seite. […]
@ Marco Herack
“in deutschland muss man als privatperson nichtzwangsläufig ein impressum führen. kommt aquf die gestaltung der website an.”
Das ist falsch. Warum? Hier http://www.bahn.../impressum.html mehr Info.
“Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:”
“Der Begriff “geschäftsmäßig” aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).”
wie gesagt, liegt es an der gestaltung der website…
@Marco
Nur weil jemand durch das TDG nicht verpflichtet wird, Informationspflichten wahrzunehmen, heißt das nicht, dass ein anderes Gesetz die nicht doch verlangt. Einschlägig ist der MDStV, siehe:
http://www.netl...setze/mdstv.htm
Mediendienstestaatsvertrag
§ 2 Geltungsbereich (1) Dieser Staatsvertrag gilt für das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters verbreitet werden.
§3 Begriffsbestimmungen 1. „Diensteanbieter” jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Mediendienste zur Nutzung bereit hält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;
§ 10 Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für Mediendienste folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift
Und Marco, nur damit das auch für dein blogigo Blog klar wird:
§ 5 Herkunftslandprinzip
(1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Mediendienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Mediendienste in einem anderen Staat innerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
Etwas anders ist die Frage, was denn Rechtsfolge ist …
Vor der Anwendung des MDStV prüft der Jurist zuerst, ob ein “Mediendienst” iSd MDStV vorliegt.
Guckstu in MDStV, steht da:
(2) Mediendienste im Sinne von Absatz 1 sind insbesondere
1. Verteildienste in Form von direkten Angeboten an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt (Teleshopping),
2. Verteildienste, in denen Messergebnisse und Datenermittlungen in Text oder Bild mit oder ohne Begleitton verbreitet werden,
3. Verteildienste in Form von Fernsehtext, Radiotext und vergleichbaren Textdiensten,
4. Abrufdienste, bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden, mit Ausnahme von solchen Diensten, bei denen der individuelle Leistungsaustausch oder die reine Übermittlung von Daten im Vordergrund steht, ferner von Telespielen.
@max
Diese Liste enthält doch nur Beispiele, damit die Kandidaten, die der Gesetzgeber besonders auf dem Kieker hatte, sich wiederfinden. Also die ganz besonders, aber die anderen in Absatz 1 auch:
“an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste)”
Die Rechtslage ist wirklich eindeutig, aber wie Juristen es versuchen und manchmal in den unteren Instanzen auch schaffen, das Recht zu verdrehen, ist ja hier schon besonders am Beispiel der täuschenden Offerten deutlich geworden.
Ich denke, daß die REechtslage so eindeutig, wie Du sie siehst, nicht ist: erst wird definiert, was ein Mediendienst “insbesondere” ist, danach wird darauf eingegangen, daß genau diese gemeint sind.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß ein BLOG unter die Ausnahme von Punkt 4 gerechnet werden kann (”individueller Austausch”). Und damit wäre das Thema bereits konkret enthalten und MDStV wäre nicht einschlägig.
Aber das alles natürlich immer unter der Voraussetzung, daß ein Richter das so entscheidet …
Aber wo kein Kläger da kein Richter!
P.S.: Auch der im übrigen hochinteressante Link zum “Bahnhof Hamburg” gibt nur eine MEINUNG des Autors wieder.
Das ganze Thema ist gerichtlich noch nicht ausinterpretiert.
Ich denke, das wird irgendwann einmal ausiskutiert, wenn z.B. ein großes Unternehmen irgendwelche Namensrechte durch eine kleine (nicht “geschäftsmäßige”) Website gefährdet sieht und dabei auf ein möglicherweise nicht gesetzeskonformes Impressum stößt und das dann klären läßt.
@max:
Nee, das Gesetz ist wirklich eindeutig. Die insbesondere Fälle sind nachher nur eine besondere Auswahl der vorher allgemein definierten Fälle. Da war sich der Gesetzgebeer schon bewußt, dass irgendwelche Winkel-Advokaten versuchen werden, ihre Mandaten damit rauszureden, dass das Gesetz nicht eindeutig sei. Und genau diese irreführende Desinformation betreibst Du ja hier.
Jedermann ist nach dem MDStV verpflichtet, seinen Namen und seine Anschrift auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Das wird auch von allen Nicht-Juristen eindeutig verstanden.
Dass die Rechtsfolgen des Gesetzes auf einem anderen Blatt stehen, habe ich auch schon oben gesagt. Nur ist da eben recht deutlich geregelt, dass niemand das Recht auf Anonymität seiner Webseite hat, wenn er Sprüche auf seiner Webseite veröffentlicht, die man sonst allenfalls an Klowänden findet.
Noch auf einem ganz anderen Blatt steht, ob die Regelung sinnvoll ist. Aber ich denke schon, dass sie sinnvoll ist, führt sie doch dazu, dass man gegen Leute vorgehen kann, die Sachen auf ihrer Webseite schreiben, die Ihnen so peinlich sind, dass sie damit nicht in Verbindung gebracht werden wollen.
Wenn niemand dazu steht, was auf einer Webseite geschrieben steht, dann braucht es nicht jedesmal den sachlichen Beweis dessen, dass das rechtswidrig ist, was da steht, sondern wird ähnlich einem Klospruch behandelt.
” jedermann ist nach dem MDStV verpflichtet, seinen Namen und seine Anschrift auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Das wird auch von allen Nicht-Juristen eindeutig verstanden. ”
das is quark… nach dem MDStV definitiv nicht.
und dein “recht deutlich” is ja auch wieder so n e formulierung bei der einem das grausen kommt.
@Marco:
Wäre schon blöde, wenn der größte Teil des Internet-Wahlkampfes der CDU illegal wäre, nicht wahr?
@Marcel: Hier wird gerade von der (fraglichen) Impressumspflicht fuer private Blogs geredet. Was hat das denn jetzt bitte schoen mit “dem groessten Teil des Internet-Wahlkampfes der CDU” zu tun?
@Michael:
Ich habe so den Eindruck, dass die CDU den größten Teil ihres Internetwahlkampfes als anonyme Blogs wie wirtschaftsweiser.ch alias Marco Herack, der die Anspielung sicher verstanden hat, oder Lichtwesen alias Martina Kausch und als spammende Trolle a la tuotrams führt. Natürlich ist das nur mein persönlicher Eindruck und ich will keinesfalls behaupten, dass das eine Tatsache ist, dass Martina Kausch, die mich gerade erst abgemahnt hat, Wahlkampf für die CDU macht.
@marcel: Nun, lassen wir die juristischen “Meinungen” weg; wie gesagt, das wird irgendwann unter hohen Kosten mal entscheiden werden; und erst danach weiß jeder, was Recht ist (zumindet in Bezug auf den dann verhandelten Einzelfall).
Aber was mich bezüglich der letzten Beiträge interessieren würde, ist, welchen einfluß eigentlich der sog. “internetwahlkampf” auf die meinungsbildung des volkes hat? hat dazu jemand möglicherweise einen beitrag?
Nimmt “das Wahlvolk” den Internetwahlkampf wahr? Nimmt es ihn auch als Quelle der Meinungsbildung ernst?
Oder reden in diesem Zusammenhang immer die selben ca 20-50 menschen, die ihre meinung bereits mehr oder weniger gebildet haben?
Hat das bereits jemand in irgendeiner (wissenschaftlichen!) Form untersucht?
mr
[…] Da erinnere ich mich an lächerliche Kampagnen, die mich wahlweise als Google-Bomber oder als Hütchenspieler erscheinen lassen sollten. Und nicht zuletzt erinnere ich mich an jede Menge anonyme und nicht-anonyme Anrufe und Emails an Parteigenossen und Journalisten, mit denen versucht worden ist, darauf hinzuwirken, dass jemand mir innerhalb meiner Partei Schwierigkeiten bereitet. Ich will nicht verhehlen, dass diese den angenehmen Nebeneffekt hatten, mir deutlich zu machen, wer damit wie umgeht. Und ganz zum Schluß erinnere ich mich an die Abmahnung der Kanzlei Borchardt Tomkewicz Suchsland, die von Lawblogger Udo Vetter für den Onlinerechtsaward 2005, Kategerie “Unschlüssiges Vorbringen” vorgeschlagen wurde. Ich erinnere mich an die geradezu erbittert geführte Auseinandersetzung um und mit DDL, bei der auch nach längerem Hinschauen für mich nicht erkennbar war, wie die Dinge da wirklich liegen. Und natürlich erinnere ich mich daran, dass einer meiner Geschäftspartner anonyme meinen Ruf schädigende Emails erhalten hat. Anonyme Diffamierungen, rechtliche Verfolgungen und psychischen Druck habe ich interessanterweise als erstes mit Scientology in Verbindung gebracht und bin bei dem Gedanken an Scientology von anderen übrigens durchaus bestätigt worden. Besonders interessant finde ich den Zusammenhang, dass die anonymen Diffamierer sich über das veröffentlichen ihrer IP Adressen aufregen, und damit genau auf der Argumentationslinie von Scientology befinden, die auch Datenschutz und Informationsfreiheit fordern, bei sich selbst die Intransparenz schlechthin sind und dann auch noch transparente Behörden wollen, damit der Gegner leichter auszurechnen ist. […]
Blogger mahnt Blogger ab.
Der Betreiber des Blogs “Mein Parteibuch” Marcel Bartels wird von einer Bloggerin (Name wird hier nicht genannt), die vermutlich das Blog “Lichtwesens Variationen” betreibt, abgemahnt. Die Namensnennung ohne ihre Einwilligung …
[…] Leider ist die Behinderung oder Verhinderung von kritischer Berichterstattung im Internet in Deutschland kein Einzelfall, wie auch die beinahe unglaubliche Geschichte von Michael Plümpe oder die Abmahnung gegen mich und Mein Parteibuch zeigt. Greuslich, wie wenig durchschlagkräftig die Meinugs- und Pressefreiheit des Artikel 5 GG in Deutschland ist. [Trackback URI] [Permalink] […]
[…] Ich denke da an Michael Plümpe, an die FFII, an die beiden unsinnigen Abmahnungen (hier die von Martina Kausch aus Lübeck, hier die von Wilhelm Entenmann aus Mannheim), die ich bereits erhalten habe, an die Drohungen, die ich erhalten habe, bevor ich die Strafanzeige gegen die Branchenklick GmbH gestellt habe und an jede Menge Blogger, die jetzt Angst haben müssen, für einen unbedachten Link auf allofmp3.com oder ähnliches nicht nur auf Zahlung von gut 3980 Euro in Anspruch genommen zu werden, sondern auch ihr Blog gepfändet zu bekommen, wenn sie nicht zahlen können. Gräßliche Vorstellung. […]
[…] Mir gefällt das besonders gut, wenn nach der aktuellen Wahlprognose mögliche Koalitionspartner sich gut verstehen. So ist es eine wahre Freude zu sehen, dass Norbert Müschen (SPD) von den Websozis sich jetzt anscheinend gut versteht mit Schoggo-TV Macher Wilhelm Entenmann (CDU). Wenn sich jetzt noch Martina Kausch, das Lichtwesen, und jo@chim alias Achim Hecht vom antidemokratieteam antibuerokratieteam zu dem Duett gesellen würden, dann hätte man sozusagen ein überparteiliches Quartett der Sympathie versammelt. [Trackback URI] [Permalink] […]
[…] Auch juristisch ist ein Blogger nicht so leicht einschüchtern wie eine Zeitung - wer eine juristische Kampagne gegen einen Blogger fahren will, um das geschriebene zu ändern, der muß sich erstens darauf einstellen, dass die juristische Kampagne neue Aufmerksamkeit erzeugt, zweitens darauf einstellen, dass selbst wenn eine Klage gewonnen werden würde, die zu unterdrückenden Informationen woanders wieder auftauschen würden und drittens, dass der Blogger als natürliche Person womöglich auch finanziell nicht einzuschüchtern ist, wenn er ohnehin nichts hat, was pfändbar wäre. Auch Journalistenverbände wie der DJV oder Lobbyorganisationen wie die INSM bekommen die Unterdrückung von Meinungen in Blogs nicht hin. […]
[…] Der Blog “Lichtwesens Variationen” von der Lübeckerin Martina Kausch bestreitet ganz nebenbei auch noch eine interessante Einnahmemöglichkeit: Das vertreiben von Abmahnungen. So sendete Frau Kausch dem Berliner “Selbstdarsteller” (Eigenbezeichnung) Marcel Bartels eine kostenpflichtige Abmahnung. Bartels, Mitglied der SPD-Neukölln, bloggt unter dem Titel “Mein Parteibuch” über seine persönlichen Ansichten und teilweise ziemlich krüden Verschwörungstheorien. Insbesonders hohe Wellen schlug Bartels durch seine Berichterstattung über die Mannheimer Webaffäre - der Mann streitet gerne und nicht selten mit harten Bandagen. So legte sich Bartels jedenfalls mit Martina Kausch an; die Gründe sind hierfür leider nicht mehr nachvollziehbar, ein Flamewar entstand. Frau Kausch beauftragte also umgehend ihren Rechtsanwalt und verlangt kostenpflichtig, dass Bartels Links zu ihren Seiten sowie die Erwähnung ihres Namens und anderer persönlicher Daten zu entfernen hätte - womit die Geschichte dann gänzlich lächerlich wurde. Denn eigentlich ist es in der Bloggerszene üblich, Links zu fremden Blogs zu legen; das ganze gibt dieser Publikationsform somit erst den richtigen Weg. Und wenn es normal wäre, dass Blogger anderen Bloggern kostenpflichtig verbieten wollen, ihre Links zu nutzen, würde die Sache keinen Sinn mehr machen. Es ist dabei mittelalterlich, wenn nicht mehr um Inhalte gestreitet wird, sondern lediglich persönliche Eitelkeiten durchgesetzt werden wollen. […]
[…] Ich habe für Mein Parteibuch übrigens bereits zwei Abmahnungen erhalten, eine von Martina Kausch aus Lübeck und eine von Wilhelm Entenmann aus Mannheim, die ich jeweils umgehend veröffentlicht habe. […]
[…] Auch ich habe als Blogger bereits mit Abmahnungen Erfahrungen machen dürfen, einmal mit einer Abmahnung von Martina Kausch aus Lübeck und einmal mit einer Abmahnung von Wilhelm Entenmann aus Mannheim. Wie man eine Schutzschrift schreibt, ist auf abmahnung.de beschrieben. Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, schickt man Schutzschriften gegen Abmahnungen bis zu einem Streiwert von maximal 5000 Euro an Amtsgerichte, wenn es mehr ist, dann an die Landgerichte. Wer wissen will, warum es Sinn machen könnte, eine Schutzschrift zu schreiben, findet vielleicht auf den Seiten über das Lawhunting zum Nachteil von Michael Plümpe entsprechende Antworten. Wer Geld für eine Klage vorlegen kann und möchte, kann natürlich auch eine Feststellungsklage erheben, dass ein die Abmahnung begründeter Anspruch nicht gegeben ist. […]
[…] Heute morgen gab es mal wieder Fanpost für Mein Parteibuch. Der Liebesbrief kam diesmal vom Presse- und Medienverlag, über dessen Telefonanrufe hier und bei anderen ich vor einer Woche den Beitrag “Anrufe der Presse- und Medienverlag GmbH zu Berichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH” geschrieben habe. Weil Presse- und Medienverlag Namensbestandteil der DPM-Presse- und Medienverlag GmbH ist, gibt es in den Resultaten einer “Google-Anfrage zu Presse- und Medienverlag” auch die Resultate zu den eher unerfreulichen Nachrichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH von Ron B. Täubert, die im Zig-Millionen Euro schweren Geschäft der Abzocke mit Online-Adressengräbern tätig ist. Wer wie Mein Parteibuch über Abzocke mit Online-Adressengräbern wie die Branchenklick GmbH berichtet, muß üblicherweise damit rechnen, zur Einschüchterung mit Klagen, Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen überzogen zu werden, die bis zur Zwangsabschaltung der Website führen können. […]
[…] Heute gegen 00:30h kam zur Abwechselung mal nette Fanpost. Während ich ansonsten wegen Linksetzung sogar schon verklagt werde, kam diesmal eine Anfrage der meiner Meinung nach reichlich nutzlosen PR 3 Seite Seminarportal.de zum Linktausch: Sehr geehrte Damen und Herren, […]
[…] Bei Abmahnungen gegen Webseiten gehen bei mir alle Lampen an. Neben reichlich lustiger Fanpost haben mich und Mein Parteibuch allein im ersten Jahr schon zwei Abmahnungen und eine zugehörige Klage beglückt. Glücklicherweise werde ich da durch den Berliner Rechtsanwalt Sebastian Wollf-Marting von Sewoma hervorragend vertreten. Das Supernature Forum hat es nun für zwei uralte Threads in kaum einer Woche auf zwei nette Briefe gebracht. Zuerst hatten die Tugendwächter von der FSM, nein, FSM steht diesmal nicht für das Flying Spaghetti Monster, wegen eines harmlosen Bildes was zu meckern und jetzt gibt es auch noch eine Luftnummer. Selten habe ich so gelacht. […]
[…] Aber es gibt auch andere Stimmen. Martina Kausch, die mich letzten Sommer abgemahnt hat, äußert Bedenken, nachdem sie einen ziemlich unsinnigen Artikel in Tom’s Diner gelesen hat. Schoggo-TV Webmaster Wilhelm Entenmann, dessen Klage gegen mich am 20.04. verhandelt wird, scheint allen Ernstes ein Blogger Diplom zu fordern. Das paßt gut zum Geschäftsführer Christoph Preuß, der laut Torsten Kleinz auf Heise.de nach der Verhandlung erklärte, dass die Foren- und Blogeinträge für sein Unternehmen ein massives Problem darstellen. […]
[…] Mein Parteibuch: Post von Matthias Borchardt von Borchardt Tomkewicz Suchsland im Auftrag von Martina Kausch aus Lübeck (06.08.2005, wegen Nennung des Namens einer anderen Person in einem Blog-Eintrag) […]
[…] Angesichts solch schlechter und überteuerter Leistungen, die ich als exemplarisch für viele Rechtsanwälte ansehe, empfinde ich es als blanken Zynismus, wenn Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des deutschen AnwaltVereins DAV, verlauten läßt: Der Entwurf stellt klar, dass qualifizierter, unabhängiger Rechtsrat nur von Rechtsanwälten garantiert werden kann. […]
Tach!
Unterlassen Sie sofort Politik. Alle. Politik schadet dem Volk, nur begreift das Volk das nicht und geht daher - zumindest teilweise - immer noch wählen. Links, Mitte, Rechts - ihr habt´s ALLE versaut.
Schade, dass ihr keine Samurai seid - sonst könnte man wenigstens hoffen, dass ihr euch vor Scham selbst umbringt.
Rechtsverdreher sind übrigens auch keinen Deut besser.
@T-G: Du musst das hier ja nicht lesen
@Marcel Bartels: Es ist traurig, dass in Deutschland wegen solchen Kleinigkeiten Abmahnungen (meiner Meinung nach) unberechtigt und ohne Grund verschickt werden, vllt ist ja die Mandatin des Anwalts eine, die nix im Leben gebracht hat und sich ja umbedingt über etwas aufregen muss, da sie ja nix anderes zu tun hat! Vllt sollte man mal daran denken, dass geradezu in jedem Forumsprofil man einige Dinge wie Adresse, e-mail usw. angeben kann, sicher, man kann es auch selber wieder löschen, aber trotzdem…Die Daten wie e-mail adresse und Name hat immernoch der Admin!
Es ist traurig, dass solche Leute nicht mal mehr einfach nur Leben können, ohne irgendwie sich über “Kekskram” aufzuregen!
Herr Bartels, Sie tun mir echt Leid…
MfG
…
Ist Dir mal aufgefallen, dass in der Verpflichtungserklärung ganz dreist behauptet wird, dass die Hompage www.mein-parteibuch.de dieser Frau gehört.
Ist ja ungeheuerlich. Fühlst Du Sich nicht in deinem Personlichkeitsrecht verletzt?
Nur kleine Info zur Rechtschreibung:
Eine Website ist die gesamte Webpräsenz.
Eine Webseite sind einzelne Seiten auf der Webpräsenz, der Website.
Die Homepage ist die erste Seite, die Startseite einer Website. Außerdem auch die Startseite eines Browsers.
kann es sein dass herr ra borchardt sich unterdessen als abmahnanwalt in berlin betaetigt? luebeck scheint zu klein geworden?