Für viele ist das Thema schon wieder aus dem Blickfeld gerückt, doch wer sich mal selbständig gemacht hat oder als Auftraggeber mit Selbständigen zusammenarbeitet, der weiß um die Brisanz und Absurdität dieses Gesetzes.
Mit dem Scheinselbständigkeitsgesetz soll die gesetzliche Rentenversicherung davor geschützt werden, durch die Umwandlung von Arbeitsverhältnissen in Auftraggeber - Auftragnehmer Beziehungen auszutrocknen. Die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist jedoch schwierig - und für die Betroffenen ist es allemal nicht ratsam, um eine Vorabentscheidung beim Rentenversicherungsträger zu bitten. Damit handelt er sich nämlich in aller Regel erst mal die Aussage ein, die Verhältnisse seien beitragspflichtig. Da ist es besser, schlafende Hunde nicht zu wecken. Viel geschickter ist es da für den Unternehmer, Aufträge zum Beispiel zur Softwareentwicklung gleich ins preiswerte Ausland zu geben. Da gibt es dann garantiert keinen Ärger mit der Rentenversicherung und die Kosten sind auch nicht höher. Das Nachsehen haben die deutschen Selbständigen.
Wie passieren kann, wenn einer doch so blöde ist und deutsche Selbständige beauftragt und nicht vor der Auftragsvergabe Rechtsanwälte und Steuerberater konsultiert, zeigt dieses Beispiel.
Meine Meinung: hier besteht noch Handlungsbedarf.
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